Studiengebühren

Begründung

In vielen Bundesländern steht die Einführung von Studiengebühren in unterschiedlicher Form bevor. Die Studiengebührenregelung des Hochschulrahmengesetzes erlaubt dies ausdrücklich, mit der Einführung eines Gebührenverbotes durch die wiedergewählte rot-grüne Bundesregierung ist nicht zu rechnen. Den Ländern steht insbesondere die Einführung von Langzeitstudiengebühren und Studienkonten frei. Gerade diese Modelle bieten Ausgestaltungsspielräume nicht nur bei der Höhe der pro Semester anfallenden Gebühren, sondern auch bei der Bemessung des gebührenfreien Kontingentes sowie bei Ausnahmeregelungen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass den studentischen Strukturen in der einen oder anderen Form eine Beteiligung an der Ausgestaltung des jeweiligen Gebührenmodells angeboten wird. Diesbezügliche Gesprächsangebote einzelner PolitikerInnen gab es bereits in der Vergangenheit, eine Ausweitung wäre zumindest vorstellbar.

Wir halten es für dringend geboten, dass sich der fzs auf solche Angebote nicht einlässt. Jede Form der konstruktiven Beteiligung an der Entwicklung von Gebührenmodellen bedeutet nichts anderes als ein Aufweichen der nach wie vor richtigen Forderung nach genereller Gebührenfreiheit. EntscheidungsträgerInnen könnten auf die studentische Beteiligung an der Ausgestaltung verweisen, was jede nachträgliche Kritik an Studiengebühren erheblich schwächen würde. „Mitgestalten um jeden Preis“ sollte nicht zur Handlungsmaxime des Verbandes werden. Im Falle der Gebühreneinführungen sind Verhandlungen fehl am Platze, da unsere Position keine Verhandlungsspielräume bietet. Zwischen „Gebührenfreiheit“ und „Gebühreneinführung“ gibt es keine Kompromisse. Darüber kann auch die vage Hoffnung, vielleicht irgendwo ein paar Euro herausschlagen zu können, nicht hinwegtäuschen.

Auch wenn die meisten einschlägigen Gesprächs- und Verhandlungsangebote bisher von den studentischen Organisationen abgelehnt worden sind, so hat z.B. die Kooperationsbereitschaft des AStA TU München bei der Ausgestaltung der dortigen Gebührenpläne noch einmal gezeigt, dass es auch innerhalb des gebührenkritischen studentischen Spektrums keine Einigkeit darüber gibt, wie im Falle von Mitgestaltungsangeboten verfahren werden sollte. Daher sehen wir auch für den fzs Regelungsbedarf in dieser Frage.

Das ABS hat zwar eine diesbezüglich eindeutige Beschlusslage. Diese ist aber einige Jahre alt und es ist zumindest vorstellbar, dass auf Grund der veränderten Rahmenbedingungen eine erneute Diskussion von Seiten des einen oder anderen Bündnispartners angestoßen werden könnte, in der sich der fzs positionieren müsste.

Beschlossen auf der 22. MV in Münster, November 2002