Dem Gender Mainstreaming (GM) muss ein Genderbegriff zugrunde gelegt werden, der alle Gender-Identitäten einschließt. Der Begriff muss grundsätzlich durch Unterschiede aufgrund von sozialer oder ethnischer Diskriminierung ergänzt werden.
Alle GM-Maßnahmen müssen sich auf eine Analyse der Ursachen von Ungleichheiten im Verhältnis der verschiedenen Gender-Identitäten stützen. Ziel muss die Überwindung der Ungleichheit sein, nicht ihre Instrumentalisierung.
Bei der Entwicklung von Konzepten muss die Geschichte der geschlechterpolitischen Emanzipationsbewegungen (Frauen-, Schwulen-, Lesben-, Transgenderbewegung) einbezogen werden.
Die politische Instanz, die über gleichstellungspolitische Maßnahmen beschließen, müssen demokratisiert werden. Die Entwicklung von Maßnahmen und die Vergabe von Fördergeldern muss auf transparente und demokratische Weise erfolgen. Die ergriffenen Maßnahmen müssen evaluiert werden.
Um zu verhindern, dass die Ausgestaltung von Gender Mainstreaming in jeder Organisation anders erfolgt, muss ein institutsübergreifender politischer Diskurs geführt werden. Dabei muss vor allem der Genderbegriff diskutiert werden.
Die rechtlichen Bestimmungen müssen konkretisiert werden. Aus Soll- Bestimmungen müssen klare Vorgaben werden.
Gender Mainstreaming kann nicht die einzige gleichstellungspolitische Maßnahme sein. Alternative Formen der Gleichstellungspolitik müssen weiter verfolgt werden.
Beschlossen auf der 25. MV in Passau, Mai 2004.