Thesenpapier zur studentischen Beteiligung an der Kommunalpolitik

Problemstellung

Aus Sicht des fzs sollten Studierendenvertretungen eine aktive und passive Partizipation in der Kommunalpolitik anstreben. Die Arbeit sollte auf die besonderen Merkmale, Bedürfnisse und Probleme der Studierenden gerichtet sein. Den Studierenden ist aufgrund ihrer oft kurzen Verweildauer am Hochschulort, die sich in Anbetracht der Studienreform noch weiter verringern wird, kaum eine Möglichkeit der aktiven Beteiligung an kommunalen Gremien und Strukturen oder gar eine Wahl für eine vollständige Amtszeit im Stadtrat gegeben.

Die unterproportionale Beteiligung von jungen Menschen in kommunalen Entscheidungsgremien macht eine Einflussnahme der Studierendenschaft notwendig. Dieses Problemfeld sollte somit von der örtlichen Studierendenschaft aufgegriffen und bearbeitet werden. Viele Themenschwerpunkte der studentischen Arbeit wirken in die Kommunalpolitik hinein beziehungsweise kommunalpolitische Themen wirken sich auf die StudentInnen aus und sind somit zweckmäßig innerhalb der StudentInnenschaft zu bündeln.

Nicht zuletzt spiegeln sich auch wirtschaftliche Aspekte der Hochschulen wider. Zum einen werden durch die Hochschulen direkte Nachfrageeffekte erzeugt (Dienstleistungen, Bau, Verbrauchsgüter, Medien) zum anderen stellen auch die Angestellten und Mitglieder der Hochschulen aus Sicht der Kommunen einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor am Hochschulstandort dar. Die Hochschulstädte profitieren insbesondere in wirtschaftlicher, politischer, kultureller und sozialer Hinsicht von ihren Bildungseinrichtungen.

Beispiele

Nachfolgend seien einige Felder benannt, in denen eine solche Zusammenarbeit sich aufgrund ähnlicher Problemwahrnehmungen oder bereits durchgeführter Abstimmungsprozesse anbietet.

  • Zweitwohnsitzsteuer: viele Städte führen Zweitwohnsitzsteuern ein, um die Studierenden zu einer Ummeldung zu bewegen und die kommunale Finanzsituation zu verbessern, da in der Regel die Landeszuweisungen an die EinwohnerInnenzahl gekoppelt sind.
  • Kindergärten unterliegen derzeit der kommunalpolitischen Einflussnahme, und Entscheidungen in diesem Themenfeld können zu starken Problemen für Studierende mit Kind führen. Zusätzlich haben Studierende auch (z.B. bezüglich Hochschulnähe, Betreuungszeiten und Preisen) spezifische Anforderungen an Kindertagesstätten, weshalb es sich anbietet, eine gemeinsame Kommunikationsbasis zur Erörterung derartiger Probleme zu haben. Auf dieser Ebene sollte eine Koordination mit dem Studierendenwerk stattfinden.
  • Ebenso werden viele andere für StudentInnen als KlientInnen und als MitarbeiterInnen in besonderer Weise interessante soziale Einrichtungen beziehungsweise Hilfsstellen z.B. Suchtberatungen, Kinder- und Jugendarbeit sowie die AusländerInnenberatung von den Kommunen betrieben oder gefördert.
  • Kulturelle Einrichtungen und kulturelle Veranstaltungen werden stark beziehungsweise ganz von der Kommune finanziert. Studentische Kulturförderung bereichert das kulturelle Angebot der Städte und dient teilweise zur subsidiären bzw. sogar originären Finanzierung zurückgehender städtischer Ausgaben in diesem Bereich.
  • Der öffentliche Personennahverkehr wird durch die kommunale Gebietskörperschaft organisiert und finanziert. Die Gestaltung des Fahrangebots ist ebenso politisch wie finanziell bedingt und unterliegt starken kommunalpolitischen Einflüssen.
  • Die Gestaltung von Rad- und Fußwegen unterliegt dem von der Stadt aufzustellenden Verkehrswegeplan und der Entscheidung der kommunalen Verwaltung beziehungsweise der Entscheidungsgremien
  • Wohnraumpolitik: Kommunale Politik kann entspannend auf die Wohnraumsituation von Studierenden wirken. Hochschulstädte haben einen abweichenden Bedarf an den Wohnraum hinsichtlich des Zuschnitts der Wohnungen und der Verfügbarkeiten, der beachtet werden muß, vor allem um in Stoßzeiten die das Angebot bei Weitem überschreitende Nachfrage zu beheben.

Lösungsmöglichkeiten

Um eine gute Partizipation an den oben genannten Problemfeldern zu gewährleisten, ist ein Einfluss auf die städtischen EntscheidungsträgerInnen von Nöten. Dies garantiert trotzdem kein umfassendes Wissen und vorheriges Einbinden der Studierendenschaft in den Entscheidungsfindungsprozess. Als Möglichkeit für die Umsetzung sei erwähnt, dass es denkbar wäre, einen Studierendenbeirat oder Hochschulbeirat einzurichten und/oder die beratenden Gremien der Stadt jährlich mit VertreterInnen der Studierendenschaft zu besetzen. Hier wären wichtige Gremien unter anderem der Kulturbeirat, der Theaterbeirat, der AusländerInnenbeirat, der Fahrgastbeirat der Verkehrsunternehmen, der Jugendbeirat und die Bereiche Soziales, Wohnraumpolitik und Verkehrsplanung. Beispielhaft seien die Bestrebungen in Mainz, Jena und Ilmenau genannt.

(beschlossen durch den 29. AS in München im März 2006)