Positionspapier Landeskinderregelung

Begründung:

Als Reaktion auf die Studiengebührenpläne der unionsgeführten Bundesländer plant die sozialdemokratische rheinland-pfälzische Landesregierung ebenfalls Studiengebühren ab dem ersten Semester einzuführen. Hierbei soll eine so genannte „Landeskinderregelung“ gelten, wobei alle Studierenden von den Gebühren ausgenommen werden, die ihren Erstwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben.

Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften lehnt diese Form der Studiengebührenerhebung in seiner Konzeption grundsätzlich ab. Die „Landeskinderregelung“ baut auf einem Studienkontenmodell auf, das Langzeitstudiengebühren in Höhe von 650 Euro nach Abarbeitung eines Studienkontos für das Erststudium vorsieht. Mit einer solchen Regelung wird die Konzeption von Bildung als Menschenrecht durch die Konzeption Bildung als Ware ersetzt. Leittragende sind bei Studienkontenregelungen in erster Linie diejenigen, die durch sozioökonomische Schranken gehindert werden, ihr Studium in Regelstudienzeit abzuschließen. Studienkonten gestalteten sich von Anfang an als Einstieg in die umfassende Entgeltlichkeit des Hochschulstudiums. Dieser fatale Trend wird nun durch die Einführung allgemeiner Studiengebühren bestätigt.

Zwar ist es Studierenden möglich durch Wechsel ihres Erstwohnsitzes nach Rheinland-Pfalz der Zahlungspflicht zu entgehen. Sicherlich werden viele Studierende diese Möglichkeit auch in Anspruch nehmen. Nichtsdestotrotz gibt es Gruppen von Studierenden, denen ein Erstwohnsitzwechsel nicht ohne weiteres möglich ist. Ein Großteil der Studierenden ist dazu gezwungen, ihren Studienort nach der Nähe zum Wohnort zu wählen. Ohne die Möglichkeit weiterhin im Elternhaus zu leben ist für sie ein Hochschulstudium nicht finanzierbar. Alle Studierenden, die in den Grenzgebieten der benachbarten Bundesländer bei ihren Eltern leben und zu den grenznahen Rheinland-Pfälzischen Hochschulen pendeln, sind hierbei besonders benachteiligt. Diese Studierenden, die sich schon ihren Wohnortwechsel zu ihrem Studienort nicht leisten können, auch noch mit Studiengebühren zusätzlich zu belasten, ist sozial völlig unausgewogen. Ähnliche Effekte ergeben sich für Studierende aus Luxemburg, die große ökonomische Nachteile durch den Wegfall von luxemburgischen Studienförderungen durch einen Erstwohnsitzwechsel nach Rheinland-Pfalz erleiden.

Auch bei der „Landeskinderregelung“ ist das gleiche zu befürchten, das sich bereits für das Studienkontenmodell erwiesen hat. Es wird sich als Einstiegsmodell erweisen, das viele Stellschrauben für Verschärfungen bietet. Die verhältnismäßig kulante Regelung, wie „Landeskinder“ definiert sind, nämlich diejenigen Studierenden die in Rheinland-Pfalz ihren Erstwohnsitz haben, kann beliebig verändert werden. In der vorangegangenen Diskussion tauchte bereits der Vorschlag auf, nur Rheinland-Pfälzische AbiturientInnen könnten als „Landeskinder“ gelten. In diesem Fall würde der Kreis der von Studiengebühren Betroffenen erheblich erweitert.

Die Studiengebührenregelung der rheinland-pfälzischen Landesregierung ist als Reaktion darauf zu verstehen, dass die Befürchtung besteht, durch die Einführung allgemeiner Gebühren durch die unionsgeführten Bundesländer, fänden starke „Wanderungsbewegungen“ von Studierenden hin in das „studiengebührenfreie“ Rheinland-Pfalz statt. Dies wird sicherlich der Fall sein. Anstatt diesen Zuwachs an Studierenden aber mit einer „Landeskinderregelung“ limitieren zu wollen, sollte die rheinlandpfälzische Landesregierung diesen Umstand eher als Chance, denn als Last begreifen. Mehr Studierende in Rheinland-Pfalz sind nicht einfach negative Kostenfaktoren, sondern bieten vielmehr einen großen Input für die Wissenschaftslandschaft des Landes. Auch ergeben sich positive sozioökonomische Implikationen.

Versuche über landesspezifische Regelungen Hochschulfinanzierung in einen Wettbewerbsföderalismus zu stellen, lehnt der fzs strikt ab. Tatsächlich nämlich gestaltet sich dieser Wettbewerb als ein Wettbewerb nach unten, der sowohl Lehre als auch Forschung und Wissenschaft allgemein behindert und mit ökonomischen Hürden versieht. Nur eine bundeseinheitliche Regelung zu einer sozial gerechten, steuerlichen Hochschulfinanzierung ohne Gebührenmodelle wird die Hochschulen in der Bundesrepublik als Foren gesellschaftlichen Fortschritts zukunftsfähig machen können.

Beschlossen durch den AS am 27. Oktober 2006 in Mainz