Für einen Paradigmenwechsel in der Hochschulfinanzierung

Vorbemerkung

Die Hochschulen in der Bundesrepublik stehen vor gewaltigen Herausforderungen. In den kommenden Jahren werden sich nach einer Prognose der Kultusministerkonferenz die Studierendenzahlen massiv erhöhen; bis 2020 werden bis zu 2,7 Millionen StudentInnen erwartet. In den vergangenen Jahrzehnten wurden die Bildungsausgaben, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, mehr und mehr gekürzt. Die anstehende, erfreuliche Steigerung der Studierendenzahlen macht nun jedoch eine enorme Erhöhung der Ausgaben für Hochschulen notwendig. Dabei ist klar, dass insbesondere die öffentlichen Mittel drastisch erhöht werden müssen. Diese Herausforderungen machen kurz- und mittelfristig einen nachhaltigen Paradigmenwechsel in der Hochschulfinanzierung notwendig. Neben der Erhöhung der öffentlichen Ausgaben ist insbesondere eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern erforderlich, um eine Ausfinanzierung der Hochschulen in der Bundesrepublik zu erreichen.

Studiengebühren können dabei kein Mittel der Hochschulfinanzierung sein. Die in mehreren Ländern bereits erfolgte Einführung allgemeiner Studiengebühren muss zurückgenommen werden, um die sozialen Rahmenbedingungen des Studiums nicht weiter zu verschärfen. Zugleich bieten Studiengebühren für die Länder eine willkommene Möglichkeit, ihre Mittel perspektivisch weiter zurückzufahren. Dies käme einer bildungspolitischen Katastrophe gleich.

Mit der Föderalismusreform wurde insbesondere im Bildungsbereich den Ländern eine weitgehende Zuständigkeit zugesprochen. Damit fällt maßgeblich ihnen die Aufgabe zu, die Finanzierung von Studienplätzen zu gewährleisten. Gleichzeitig muss sich aber auch der Bund im Rahmen der ihm durch Art. 91b GG zugestandenen Möglichkeiten an den finanziellen Herausforderungen beteiligen – auch um mögliche strukturelle Benachteiligungen einzelner Länder auszuschließen und so auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet hinzuwirken. Mit Blick auf die zweite Stufe der Föderalismusreform – die Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern – muss der Finanzierung von Bildungseinrichtungen besondere Bedeutung zukommen. Nur eine gemeinsame Bildungsplanung von Bund und Ländern kann gewährleisten, dass allen Menschen gleiche Bildungschancen offen stehen, die Bildungsbeteiligung quantitativ und qualitativ erhöht werden kann, die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse realisiert wird und eine ständige Qualitätssicherung von Studieninhalten und -angeboten erfolgt.

Gesicherte und solidarische Hochschulfinanzierung durch den Studienplatzfinanzierungsausgleich

Der erwartete Anstieg der Studierwilligen in den kommenden Jahren macht eine deutliche Erhöhung der verfügbaren Studienplätze erforderlich. Auch mit Blick auf die im Rahmen des Lissabon Prozesses definierte Forderung, die Anzahl der AbsolventInnen in den Ländern der Europäischen Union deutlich zu erhöhen, sind die Länder dazu aufgerufen, die Anzahl verfügbarer Studienplätze massiv auszubauen. Eine „Untertunnelung“ der Studierendenzahlen, wie sie in den 70er Jahren bereits erfolgte, kann die Probleme nicht lösen, sondern würde zu einem Kollaps der ohnehin überforderten und überfüllten Hochschulen führen. Gleichzeitig ist ein gemeinsames Vorgehen der Länder notwendig, um Strukturschwächen und temporäre Finanzprobleme in einzelnen Ländern auszugleichen. Es muss ausgeschlossen sein, dass ein Bundesland allein aus finanziellen Gründen dazu gezwungen wird, Studienplätze abzubauen oder sein Studienangebot einzuschränken, wie dies etwa angesichts der Haushaltsnotlage in Berlin diskutiert wird.

Der fzs fordert daher die Einrichtung eines Studienplatzfinanzierungsausgleiches, um verstärkt Anreize für Bundesländer zu schaffen, bestehende Studienplätze zu erhalten und neue Studienplätze einzurichten. Solche Anreize können geschaffen werden, indem die Finanzierung von Studienplätzen stärker an die/den einzelnen Studierenden gekoppelt wird. Dabei finanziert das „Herkunftsland“ des/der jeweiligen Studierenden einen Großteil der Studienplatzkosten, unabhängig vom Studienort. Damit ist gewährleistet, dass Bundesländern keine finanziellen Nachteile entstehen, wenn sie zusätzliche Studienplätze schaffen, und zugleich jene Bundesländer, die nicht genug Studienplätze für die Studierwilligen bereitstellen, sich nicht aus der Finanzierung von Studienplätzen zurückziehen können. Insbesondere strukturschwache Länder und die Stadtstaaten, in denen Kürzungen der Hochschulausgaben meist aus Gründen der allgemeinen Haushaltssituation diskutiert werden, hätten damit keinen Anreiz mehr, Studienplätze wegfallen zu lassen. Damit würden auch beispielsweise die ostdeutschen Bundesländer durch die erfolgenden Ausgleichszahlungen aus den übrigen Bundesländern sehr stark profitieren. Dabei muss garantiert sein, dass es für Bundesländer günstiger ist, im eigenen Land Studienplätze anzubieten als in anderen Bundesländern Studienplätze für „Landeskinder“ zu finanzieren – so ist gewährleistet, dass jedes Land seiner besonderen Verantwortung für den Ausbau von Studienplätzen gerecht wird.

Hochschulfinanzierung ohne Studiengebühren

Der Studienplatzfinanzierungsausgleich macht die Erhebung von Studiengebühren obsolet. Damit wird der Notwendigkeit Rechnung getragen, dass Hochschulbildung aus öffentlichen Mitteln finanziert werden muss. Studiengebühren sind kein geeignetes Instrument der Hochschulfinanzierung. Soweit ein Land dennoch Studiengebühren erheben möchte, verringern sich die Zahlungen des Herkunftslandes um den Studiengebührenbetrag. So werden jegliche Anreize abgeschafft, durch die direkte Belastung von Studierenden einen Paradigmenwechsel in der Hochschulfinanzierung zulasten der Studierenden einzuleiten.

Durch die direkte Koppelung von Studienplatzkosten und die Studierendenanzahl wird den Hochschulen eine längerfristige Finanzierungsplanung ermöglicht. Statt output-orientierter Mittelvergabe über Zielvereinbarungen, die die Finanzierung von Hochschulen an zu erreichende Kriterien binden, werden Hochschulen durch die erfolgende Koppelung in ausreichendem Maße finanziert und können damit längerfristig planen. Gleichzeitig werden erstmals konkrete Summen an einen Studienplatz gebunden, die direkt in die Lehre fließen und damit die qualitative Verbesserung von Studieninhalten ermöglichen. Damit werden die Hochschulen zugleich unabhängiger von Drittmitteln, da diese zusätzliche Einnahmen darstellen, die nicht für die Bereithaltung von Studienplätzen ausschlaggebend sind.

Studienplätze für ausländische Studierende schaffen – Bildungsbeteiligung erhöhen

Die Finanzierung von Studienplätzen für ausländische StudienbewerberInnen muss durch die Länder, in denen die Studienplätze angeboten werden, sichergestellt werden. Dabei ist eine finanzielle Beteiligung des Bundes denkbar, um die Mobilität von Studierenden nach Deutschland zu erhöhen. Eine alleinige Verantwortung seitens des Bundes birgt hingegen die Gefahr, dass durch einseitige Kürzungen das Angebot an Studienplätzen für ausländische Studierende verringert würde und die Internationalisierung deutscher Hochschulen gefährdet wäre. Der Studienplatzfinanzierungsausgleich stärkt die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und trägt mit Blick auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu einer Reduzierung der strukturellen Ungleichheiten zwischen den einzelnen Ländern bei. Die Länder verpflichten sich damit zu einer konstruktiven Kooperation untereinander. Zugleich müssen sie die Erhöhung der Anzahl Studierwilliger dazu nutzen, um die Bildungsbeteiligung insgesamt zu erhöhen. Zu diesem Zweck müssen die Länder durch verbindliche Absprachen und entsprechendes Engagement soziale Hürden im Bildungssystem abbauen und die Quote der Studienberechtigten deutlich erhöhen.

Beteiligung des Bundes an der Studienplatzfinanzierung sicherstellen

Die Umsetzung des Studienplatzfinanzausgleiches wird eine deutliche Entlastung für Hochschulen in strukturschwachen Ländern bedeuten. Gleichzeitig ist für den fzs klar, dass die Anstrengungen der Länder allein nicht ausreichen werden, den Bedarf an Studienplätzen zu decken und die bestehenden Strukturunterschiede in den einzelnen Ländern zu kompensieren. Der Bund steht in der Verantwortung, im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten den notwendigen Ausbau von Studienplätzen zu unterstützen. Er muss sich zu mindestens 50% an den Kosten neu zu schaffender Studienplätze in den Ländern beteiligen. Gleichzeitig muss der Bund in Absprache mit den Ländern gewährleisten, dass bestehende Strukturschwächen in einzelnen Ländern durch zusätzliche Mittel ausgeglichen werden. Länder, in denen einzelne Fachbereiche nicht vorhanden sind – in Bremen und Brandenburg etwa bestehen keine hochschulmedizinischen Einrichtungen – wären ohne zusätzliche Bundesmittel im Vergleich zu anderen Ländern benachteiligt. Der Bund muss deshalb garantieren, dass durch strukturelle Entscheidungen der vergangenen Jahre (etwa im Bereich des Hochschulbaus) einzelnen Ländern keine Benachteiligungen entstehen.

Schlussbemerkung

Zur kurz- und mittelfristigen Schaffung neuer Studienplätze ist die Verwirklichung des Studienplatzfinanzierungsausgleiches bei gleichzeitigem hohem Engagement des Bundes ein geeignetes Mittel, um den bevorstehenden Engpässen an den Hochschulen in der Bundesrepublik gerecht zu werden. Für den fzs ist jedoch klar, dass sich die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern langfristig nicht nur auf den Hochschulbereich begrenzen kann. Der fzs fordert langfristig eine gemeinsame Bildungsplanung und -finanzierung, die sämtliche Bildungsbereiche umfasst. Nur so kann gewährleistet werden, dass allen Menschen die gleichen (Bildungs-)Chancen offen stehen.

Beschluss des 31. AS, im November 2006.