Bund fördert Elite auf Kosten Aller

(fzs) Berlin. Am Mittwoch den 21. April 2010 wird sich die Bundesregierung in ihrer Kabinettssitzung nicht nur mit der geplanten BAföG-Novellierung auseinandersetzen, sondern auch mit dem Gesetz zur Einführung eines nationalen Stipendienprogramms (NaStipG) beschäftigen. Die Bundesregierung plant für 8% aller StudentInnen 300 Millionen Euro direkter Zuwendungen für das neue Stipendienprogramm auszugeben. Der studentische Dachverband lehnt die Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms ab und spricht sich stattdessen für eine Reform des BAföGs , im Sinne einer Umgestaltung des BAföGs hin zu einer bedarfsdeckenden, eltern- und herkunftsunabhängigen als Vollzuschuss gestalteten Studienfinanzierung, aus.

„Der Ausbau jeglicher Stipendiensysteme stellt einen Ausbau der sozialen Selektion dar“, stellt Florian Kaiser, Mitglied im Vorstand des freien zusammenschluss von studentInnenschaften, fest und erklärt: „Auch der aktuelle Gesetzesentwurf sieht keinen Rechtsanspruch auf Stipendien vor, so dass Stipendien keinen Anreiz für StudentInnen darstellen. Durch Stipendien wird der Konkurrenzdruck unter den StudentInnen gefördert. Der aktuelle Gesetzesentwurf beinhaltet keinerlei soziale Kriterien und ist somit ein reines Förderungsinstrument für die Elite.“

„Das NaStipG konterkariert geradezudie Ziele des Bolognaprozesses“, bemerkt Juliane Knörr, ebenfalls Vorstandsmitglied im studentischen Dachverband, und erläutert: „Die geplanten Stipendien sind ortsgebunden und stellen somit eine weitere Mobilitätshürde dar. Auch über eine Berücksichtigung von Bewerberinnen neben den im Gesetz genannten Bewerbern sollte die Bundesregierung noch ein mal nachdenken.“

„Der Gesetzesentwurf sieht eine Steigerung des Einflusses der privaten Wirtschaft vor, obwohl davon auszugehen ist, dass diese lediglich ein viertel tatsächlich finanzieren wird“, berichtet Kaiser und ergänzt: „Es werden so lediglich Anreize für direkt zu Kapital verwertbare Studiengänge geschaffen. Unter demokratie- und staatstheoretischen Aspekten ist es bedenklich, dass in der Tendenz nicht mehr der Souverän die Entscheidungen trifft, sondern diese Befugnis dem Kapital überträgt.“

„In der derzeitigen Fassung existiert eine unverbindliche Möglichkeit zur Schaffung eines Beirates. Diese Möglichkeit muss obligatorisch werden und auch die Zusammensetzung des Beirates muss durch die Gesetzgebung verbindlich geregelt werden“, verlangt Knörr und verdeutlicht: „Die Schaffung keines bzw. eines Beirates ohne studentische Beteiligung liefert den Beweis dafür, dass dieses Gesetzesvorhaben nicht an den Interessen der StudentInnen, sondern an den Interessen der GeldgeberInnen ausgerichtet ist.“

„Allen Beteiligten sollte bewusst sein, dass durch dieses Gesetz Ziele diverser Bundesregierungen, wie die Öffnung der Hochschulen, weiterhin verhindert werden“, macht Florian Kaiser deutlich und zieht das Fazit: „Die Schaffung und Finanzierung des Stipendienprogrammes geht zu Lasten aller StudentInnen, welche schon durch die gegebenen Möglichkeiten der Studienfinanzierung nicht ausreichend gefördert werden. Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften empfiehlt zum Wohle der Gesamtheit aller StudentInnen in der BRD dringlichst, von diesem Gesetzesvorhaben abzulassen.