Ein Job an der eigenen Hochschule – ohne langen Arbeitsweg, in bekannter Umgebung und mit der Möglichkeit, erste Erfahrungen im Wissenschaftsbetrieb zu sammeln – wer würde da schon nein sagen?

Leben von Luft und Wissenschaft?
Das Angebot klingt verlockend, doch schon bei näherer Betrachtung der meist auf wenige Wochen oder Monate befristeten Arbeitsverträge für studentische Beschäftigte schrumpft die Begeisterung: Kein Wort von Urlaub, Weihnachtsgeld oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Häufig, so berichten die Kolleg*innen, werden sie bei Krankheit aufgefordert, ihren Dienst zu tauschen und die versäumte Zeit nachzuarbeiten. Selbst der gesetzliche Mindesturlaub muss mühsam erkämpft werden. Der Stundenlohn stagniert z.B. in Hamburg seit acht Jahren bei 8,02 €, an Fachhochschulen in den neuen Bundesländern verdienen die studentischen Beschäftigten noch nicht einmal 5 € in der Stunde.

80 % der Hamburger Studis sind auch Arbeitnehmer – 30 % davon an den Hochschulen. Da sich Studis aber gerade an den Hochschulen kaum als Arbeitnehmer begreifen, stellen sie ihre Arbeitsbedingungen und Vergütung selten in Frage. Auch sind für studentische Beschäftigte die Vorgesetzten nicht selten gleichzeitig die eigenen Lehrenden und Prüfenden. Daraus entsteht eine besondere Abhängigkeit, die Kritik an Arbeitsanforderungen und -bedingungen häufig verhindert. Dabei arbeiten auch Studis nicht aus reiner Liebe zur Wissenschaft: Nach der 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks sind über zwei Drittel der jobbenden Studis auf den Zuverdienst unbedingt angewiesen. Eine vernünftige soziale Absicherung studentischer Beschäftigter würde demnach nicht zuletzt dazu beitragen, soziale Barrieren beim Hochschulzugang abzubauen.

Arbeitnehmer*innenrechte durchsetzen!

Papier ist geduldig – daher setzen wir uns nicht nur für einen Tarifvertrag ein, sondern wollen einen Personalrat studentischer Beschäftigter, der Studis berät, ihre Interessen vertritt und ihre Rechte auch tatsächlich durchsetzt. Derzeit ist die Vertretung studentischer Beschäftigter durch die örtlichen Personalräte vielerorts gesetzlich ausgeschlossen. Nicht zuletzt deshalb werden viele schon vorhandenen Rechte – wie beispielsweise Urlaub und Weihnachtsgeld – häufig nicht wahrgenommen. Einige der sogenannten studentischen Hilfskräfte haben theoretisch sogar schon heute ein Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag nach Bundesangestelltentarif (BAT) bzw. Tarifertrag im öffentlichen Dienst (TvöD).

Druck machen!

Eins ist klar: Ohne deutlichen Druck der Studierenden auf breiter Basis werden wir derzeit weder einen Tarifvertrag noch eine Personalvertretung durchsetzen können. Doch das Beispiel Berlin zeigt: Beides ist möglich.