Hochschulpakt reformieren und verstetigen!

beschlossen vom 60. AS, 1. Sitzung

Mit dem Hochschulpakt (HSP) finanzieren Länder und Bund seit 2007 erstmals gemeinsam den Ausbau der Studienkapazitäten. Von 2005 bis heute ist die Anzahl der Studierenden im ersten Hochschulsemester von 362.000 auf rund 500.000 angewachsen. Jeder im Vergleich zu 2005 zusätzlich bereitgestellte Studienplatz wird von Bund und Ländern jeweils hälftig mit zusammen 26.000 € zusätzlich finanziert. Dadurch stammten 2015 bereits 3,244 Mrd. bzw. 11,3 Prozent der gesamten öffentlichen Ausgaben von Bund und Ländern für die Hochschulen aus dem Hochschulpakt. Dieser ist damit zu einem elementaren finanziellen Standbein der Hochschulen geworden, ohne den die Finanzierung insbesondere der Lehre zusammenbrechen würde. Durch die bundesweit identische Pauschale pro Studienplatz und den bisherigen Solidarmechanismus führt der HSP dazu, dass die Differenzen der Hochschulfinanzierung, die durch die unterschiedlichen Finanzstärke und Schwerpunktsetzungen der Länder zustande kommen, ein Stück weit ausgeglichen werden. Jedoch reichen 26.000 € nicht aus, um die Kosten eines Studiums (Bachelor+Master) zu decken. Dadurch konnte der HSP nicht einmal verhindern, dass die laufenden Ausgaben der Hochschulen pro Student*in von 2007 bis 2015 inflationsbereinigt um rund zwölf Prozent auf 6.600 Euro gesunken sind (vom Höchststand 1999 an gerechnet sogar um 24,4 %). Auch sind die Betreuungsrelationen in diesem Zeitraum gesunken, insbesondere im Verhältnis Professor*innen pro Student*in, da die Lehre häufig vor allem durch Hochdeputatsstellen wie Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbAs) und Lehrbeauftragte aufgefangen wurde. Aufgrund des bis 2014 bestehenden grundgesetzlichen Verbots der dauerhaften gemeinsamen Finanzierung der Hochschulen durch Bund und Länder wurde der HSP bisher in drei jeweils fünfjährigen Phasen durchgeführt, von denen die letzte 2020 auslaufen wird. Das hat unter anderem dazu geführt, dass die Hochschulen keine finanzielle Planungssicherheit bekamen und Lehrpersonal stets nur befristet einstellen konnten.

Da die Anzahl der Studienanfänger*innen jedoch seit Jahren konstant bleibt, die Studierneigung eher weiter steigt und da allen Studieninteressierten Plätze zur Verfügung stehen müssen, muss bald eine Nachfolgevereinbarung für den HSP abgeschlossen werden, was bereits im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Bund und Länder befinden sich bereits in Verhandlungen. Zahlreiche Empfehlungen für die Ausgestaltung des nächstes HSP, die aktuell die Diskussion prägen, hat der Wissenschaftsrat in einem umfangreichen Positionspapier im vergangen April vorgelegt.

 

Forderungen

Verstetigung des Paktes

Der fzs begrüßt, dass sich alle Akteure darüber einig sind, dass die Mittel von Bund und Ländern verstetigt werden müssen, damit die Hochschulen dauerhafte Planungssicherheit erhalten. Über den HSP muss in quantitativer Perspektive weiterhin und dauerhaft die Aufrechterhaltung und wenn nötig der Ausbau der Studienkapazitäten finanziert werden. Hochschulfinanzierung in Fünfjahreszeiträumen hilft niemandem.

Einmalige Erhöhung und jährlicher Aufwuchs der Pauschale

Darüber hinaus müssen die Mittel, die pro Studienplatz bereitgestellt werden, deutlich erhöht werden. Der HSP wurde im Jahr 2007 mit einer Pauschale von 26.000 Euro pro Studienplatz eingeführt, deren Wert sich seitdem durch die Inflation deutlich verringert hat. Der Nachfolgepakt muss  ab dem Jahr 2021 eine Pauschale von mindestens 34.000 Euro vorsehen, um rückwirkend einen jährlichen Preisverfall in Höhe von zwei Prozent auszugleichen und damit die Ausgaben der Hochschulen pro Student*in und Jahr wieder annähernd das frühere Niveau erreichen können. Außerdem muss die Pauschale zukünftig jährlich um drei Prozent erhöht werden, um einem erneuten Verfall vorzubeugen und damit die Hochschulen Einnahmesteigerungen analog der außeruniversitären Forschung in Deutschland erhalten, die nicht weiter grundlos bessergestellt werden sollte. Damit die Budgets der Hochschulen nicht trotzdem inflationsbedingt weiter schrumpfen, sollten die Ländern sich verpflichten, auch ihre Grundfinanzierung in ähnlichem Maß kontinuierlich zu erhöhen.

Alle immatrikulierten Studierenden als quantitative Berechnungsgrundlage

Dabei sollten die Mittel, die einer Hochschule über den Hochschulpakt zusätzlich zustehen jedoch nicht weiter über die Studienanfänger*innen im ersten Hochschulsemester berechnet werden, sondern anhand aller immatrikulierten Studierenden. Denn Hochschulen sollen nicht nur den Anreiz erhalten, Studierende aufzunehmen, sondern diese auch durch ihr ganzes Studium hindurchzuführen. Die vorgeschlagene Begrenzung der Berechnungsgrundlage auf alle Studierenden innerhalb der Regelstudienzeit plus zwei Semester (da in dieser Zeit rund 80 Prozent aller Abschlüsse abgelegt werden und Langzeitstudium nicht befördert werden soll) ist, halten wir für falsch. Ein Studium kann aus vielfältigen Gründen länger dauern. Tatsächlich studieren laut der Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerkes 29 % aller Studierenden de facto Teilzeit. Ferner werden 24 Prozent der Abschlüsse an Unis und auch 16,5 Prozent aller Abschlüsse ans FHs später als in Regelstudienzeit plus zwei Semestern abgelegt. Das sind viele Studierenden, die nicht ignoriert werden dürfen. Ihnen sollten die Hochschulen durch besondere Unterstützung und Beratungsangebote besondere Aufmerksamkeit zukommen können lassen. Gerade hierfür sollten die Hochschule auch finanziell bedacht werden. Darüber hinaus sollte Lernen keine Grenzen gesetzt werden. Ein Hochschulstudium muss auch das Ziel verfolgen könne, sich so lange und ausführlich mit Inhalten auseinanderzusetzen, wie jede*r selbst es gerne möchte.

Auch die Studienqualität fördern

Darüber hinaus wird diskutiert, inwiefern und -weit die HSP-Mittel nicht nur für den Kapazitätsausbau, sondern auch für Bemühungen der Hochschulen zur Verbesserung der Studienqualität gezahlt werden soll. Eine Verbesserung der Qualität ist dringend notwendig. Wenngleich alle, die wollen, studieren können sollen, dürften steigende Studierendenzahlen nicht dazu führen, dass Räume überfüllt sind und das Lehrpersonal überlastet ist. Dies darf nicht dazu führen, dass der Hochschulzugang beschränkt wird. Stattdessen sind Bemühungen, die Studienqualität zu verbessern, richtig und wichtig.

Die Versuche, diese zu messen, um sie in die Berechnung der HSP-Mittel einfließen zu lassen, bringen jedoch meist Komplikationen mit sich. Der Wissenschaftsrat schlägt vor, die Studienabschlüsse heranzuziehen. Er selbst sieht jedoch das Problem, dass die Hochschulen durch eine Honorierung von Abschlüssen den Anreiz hätten, den Anspruch an das Studium zu senken, um die Anzahl der Absolvent*innen zu erhöhen. Um dem entgegenzuwirken, wird empfohlen, dass die Hochschulen fachspezifische Notenspiegel veröffentlichen, damit eine Noteninflation öffentlich erkennbar wäre, und dass mittels Absolvent*innenbefragungen retrospektiv die Qualität der (Aus-)Bildung und die Adäquanz der späteren beruflichen Beschäftigung erfragt werden soll. Diese Korrekturmittel sind jedoch problematisch bzw. ungeeignet. Das Veröffentlichen von Notendurchschnitten würden dazu führen, dass Hochschulen bzw. Fächer bei ihrer Benotung im richtigen Zielkorridor landen müssten, sodass letztlich Lehrende dazu genötigt werden könnten, einen bestimmten Notenschnitt zu vergeben, unabhängig von den Leistungen in ihren Seminaren. Absolvent*innenbefragungen sind ungeeignet, da Hochschulen nicht nur für den Arbeitsmarkt ausbilden und auch nicht nur aus dieser Perspektive beurteilt werden dürfen. Die Adäquanz einer Beschäftigung ist ferner stark vom Arbeitsmarkt abhängig und weniger von der Qualität und den Inhalten eines spezifischen Studiengangs. Ferner besitzen auch Absolvent*innen kaum Vergleichsmöglichkeiten, um ihr Studium rückblickend beurteilen zu können. Durch öffentliche Notenspiegel und Evaluationsergebenisse wird außerdem der Druck auf die Individuen erhöht sich in einen Wettbewerb um die besten Ergebnisse zu stellen. Dies löst Stress aus und kann bis hin zu Existenzängsten führen, wenn die Einstellung im gewünschten Job von der Position in diesen Vergleichsskalen abhängt.

Ferner würden die Hochschule bei einer Bezugnahme auf Abschlüsse (in absoluten Zahlen oder auch als Quoten) auch für Studienabbrüche „bestraft“, auf die sie gar keinen Einfluss haben (auf solche aufgrund von persönlichen, gesundheitlichen, finanziellen oder anderen studienunabhängigen Gründe oder bei einem Hochschulwechsel). Es werden folglich Parameter benötigt, die möglichst wenig ungewünschte Nebeneffekte nach sich ziehen.

Auch eine Integration der Ziele und finanziellen Mittel des Qualitätspaktes Lehre in den Hochschulpakt ist vorstellbar. Jedoch darf die Vergabe der HSP-Mittel nicht in wettbewerblichen Verfahren vergeben werden, was nicht nur kontraproduktiv wäre, sondern auch dem Charakter der Vereinbarung zur Erhöhung der Studienkapazitäten zuwiderlaufen würde.

Verbesserung der Betreuungsrelationen

Es ist wünschenswert, dass die Hochschulen die über die Jahre gefallenen Betreuungsrelationen wieder verbessern, wie auch der Wissenschaftsrat es fordert. Dazu muss einerseits das Verhältnis von Studierenden pro Professor*in wieder deutlich korrigiert werden. Es sollten bei der Verteilung der Mittel Anreize gesetzt werden, die dazu beitragen, dass die Hochschulen ihre professoralen Betreuungsrelationen verbessern. Darüber hinaus müssen aber auch Stellen im akademischen Mittelbau mit Lehranteil aufgestockt und zunehmend entfristet werden.

Bessere Beschäftigungsbedingungen

Die Verstetigung des Paktes verschafft den Hochschulen eine wichtige Planungssicherheit, da sie nicht mehr alle fünf Jahre auf eine Verlängerung der Mittel hoffen müssen. Diese Planungssicherheit sollten die Hochschulen an ihre Beschäftigen weitergeben, damit auch diese davon profitieren können. Alle über die Hochschulpaktmittel neu eingestellten Wissenschaftler*innen sollen nur noch unbefristet eingestellt werden, da dies den persönlichen Arbeitsbedingungen und damit auch den Bedingungen, unter denen geforscht und gelehrt wird zugute kommt.

Ausbau der Infrastruktur des Studiums

Mehr Lehrende alleine reichen jedoch nicht aus, um einer gestiegenen Anzahl an Studierenden gute Studienbedingungen zu ermöglichen. Dafür werden auch mehr Räume benötigt, sowohl für die Lehrveranstaltungen als auch zum Wohnen. Deshalb fordert der fzs, den Hochschulpakt durch Vereinbarungen und stärkere Investitionen den Hochschulbau und in die soziale Infrastruktur des Studiums zu flankieren. Wir brauchen mehr und besser ausgestattete Räume mit dem nötigen Equipment, damit Studierende ich zu Anfang jeden Semesters wieder auf den Treppen oder dem Boden sitzen müssen mit Beamern, die da sind und auch spontan funktionieren. Und wir brauchen deutliche mehr geförderte und von den Studierendenwerken betriebene Wohnheime, um den in fast allen Städten rasant teurer werdenden Wohnungsmarkt zu entlasten. Im gleichen Maßstab müssen auch Mensen mit den günstigen vollwertigen Essensangeboten und die Beratungsangebote der Studierendenwerke ausgebaut werden.

Demokratische Aushandlung der Mittel

Damit die Mittel wirklich so eingesetzt werden, dass die Qualität von Studium und Lehre steigt und die Bedürfnisse der Beteiligten die zentrale Rolle bei der Vergabe spielen, ist es elementar, dass die Mittel auf allen Ebenen in einem demokratischen Prozess verteilt werden. Das heißt, sowohl in den Verhandungen des Bundes mit den Ländern, als auch in den Ländern selbst und an den Hochschulen müssen Gewerkschaften und Lehrende, Student*innen und Studierendenvertretungen, gleichberechtigt in den Entscheidungsprozess eingebunden werden.