Stellungnahme des fzs zum Erlass länderspezifischer Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen in Nordrhein-Westfalen (NRW)

Der Versuch der Landesregierung in NRW, durch eine feste Übergangsquote eine Selektionshürde zwischen dem Bachelor- und Masterstudiengang zu manifestieren, um Folgen der bestehenden Unterfinanzierung der Hochschulen zu lindern, darf sich nicht durchsetzen. Die Potentiale des neuen zweistufiges Studiensystem werden hierdurch konterkariert. Vielmehr sind bessere Betreuungsrelationen notwendig, die aber nicht auf Kosten von Studienplätzen, sondern nur durch die Bereitstellung von ausreichenden finanziellen Mitteln durch die Landesregierung erreicht werden können.

Das zweistufige System mit einem Bachelor als ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss muss den Studierenden und Studierwilligen mehr Alternativen bieten als bisher, anstatt neue Hürden und Einschränkungen zu errichten. Der fzs lehnt daher die Festlegung eines „Regelabschlusses“ ab und fordert einen freien Zugang zum Masterstudium für alle, die nach dem Bachelorstudium ein solches aufnehmen möchten.

Das Vorgehen der Landesregierung in NRW, insbesondere der Erlass landesspezifischer Strukturvorgaben, macht darüber hinaus deutlich, dass die Kultusministerkonferenz (KMK) nicht in der Lage ist, auch nur minimale Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Abschlüsse auf Bundesebene durchzusetzen. Diese ist aber dringend erforderlich, sonst endet die erwünschte Mobilität von AbsolventInnen bereits an der Landesgrenze.

Diese Problematik offenbart einmal mehr die Notwendigkeit von mehr Kompetenzen des Bundes im Bildungsbereich. Nur der Bund wäre in der Lage ein vergleichbares System zu etablieren und so bereits jetzt bestehende Unsicherheiten seitens Studierender und Lehrender zu mildern.

Beschlossen auf der AS-Sitzung in Göttingen, April 2005.