7 Thesen für eine fortschrittliche Bildungspolitik

1: Durchlässigkeit und Chancengleichheit im Bildungssystem durchsetzen

Das deutsche Bildungssystem ist sozial hoch selektiv – das belegen internationale Studien. Die Zukunft junger Menschen entscheidet sich vielfach nicht an ihren persönlichen Fähigkeiten und Neigungen, sondern am Bildungsabschluss und am Einkommen ihrer Eltern. Sie werden damit systematisch ihrer Bildungs- und Weiterbildungsmöglichkeit beraubt. Die Erhöhung der Durchlässigkeit im Bildungswesen und das Erreichen tatsächlicher Chancengleichheit für junge Menschen muss deshalb das bildungspolitische Leitbild für jede Bundesregierung darstellen. Gerade im vorschulischen und schulischen Bereich stellen die bestehenden finanziellen Hürden, eine regelmäßig erfolgende Verzögerung bei der Einschulung oder die frühe Festlegung auf hierarchisch strukturierte Bildungsabschlüsse soziale Selektionsmechanismen dar, die insbesondere Menschen aus bildungsfernen Schichten treffen. Hier gilt es, durch verbesserte Integrations- und Förderkonzepte Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft gleiche Chancen zu bieten. Bestehende finanzielle Hürden müssen durch eine garantierte Gebührenfreiheit für Kindertagesstätten und Kindergärten abgeschafft werden. Darüber hinaus fordert der fzs die weitere Förderung und flächendeckende Einführung von Ganztagsschulen sowie die Abschaffung des dreigliedrigen Schulsystems. Eine Erhöhung der Durchlässigkeit im Hochschulbereich muss unter anderem durch eine Öffnung des Hochschulzuganges erfolgen. Dazu gehören einheitliche und transparente Hochschulzugangsregelungen genauso wie die Abschaffung von Studienplatzbegrenzungen. Der fzs verweist darauf, dass mit der Erlangung einer Hochschulzugangsberechtigung das Recht auf einen Studienplatz verbunden ist. Daraus folgt angesichts der bestehenden finanziellen Mängel die Notwendigkeit einer massiven Ausweitung der Kapazitäten aller Hochschulen sowie der Wegfall sozial selektiver Auswahlverfahren. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bologna-Prozesses und der Einführung gestufter Studiengänge muss die Durchlässigkeit durch transparente, bundeseinheitliche Regelungen sicher gestellt werden.

2: Das BAföG zu einer umfassenden Studienfinanzierung ausbauen und soziale Selektion beim Hochschulzugang vermeiden

Zur Durchsetzung tatsächlicher Chancengleichheit im Hochschulbereich ist es unabdingbar, jungen Menschen auch die finanziellen Möglichkeiten zur Aufnahme eines Studium zu geben. Derzeit geben zwei Drittel aller BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger an, ohne die Studienfinanzierung nicht studieren zu können. Doch nach wie vor sind etwa 60% der Studierenden aus finanziellen Gründen gezwungen, ihren Lebensunterhalt durch Nebenjobs zu verdienen, die sie in den meisten Fällen von ihrem Studium abhalten und sich dadurch massiv studienzeitverlängernd auswirken. Angesichts der eingeführten Langzeitstudiengebühren und der Diskussionen um allgemeine Studiengebühren mussten viele Studierende ihr Studium ohne Abschluss abbrechen. Ein solcher Studienabbruch bedeutet für die Betroffenen große persönliche Einschnitte und Beeinträchtigungen in der Lebensplanung.

Zur finanziellen Absicherung der Studierenden ist deshalb eine kurzfristige Korrektur sowie eine langfristige Reform der BAföG-Regelungen unabdingbar.

Die in Unionskreisen diskutierte Abschaffung des BAföG zugunsten eines Kreditmodells wäre eine bildungspolitische Katastrophe. Sie würde zu einer bodenlosen Verschuldung vor allem einkommensschwacher Studierender und insgesamt zu einem massiven Rückgang der Studierendenzahlen führen. Es ist hinlänglich bekannt, dass die Bereitschaft zur Verschuldung in finanzschwachen Familien deutlich niedriger ist als in den Familien, in denen eine gewisse finanzielle Sicherheit vorhanden ist. Die Beschränkung der BAföG-Verschuldung war deshalb ein erster Schritt in die richtige Richtung, um die Bildungsbeteiligung unabhängig von der sozialen Herkunft zu erhöhen. Langfristig muss das BAföG zum Garant einer elternunabhängigen Studienfinanzierung im Sinne einer Grundsicherung werden. Um Besserverdienende trotzdem angemessen an den staatlichen Ausgaben zu beteiligen, müssen im Rahmen einer solchen Reform die aktuellen Familienfördermaßnahmen überdacht werden.

Um das BAföG den aktuellen Erfordernissen anzupassen, müssen die Bedarfssätze kurzfristig einem realistischen Maß angepasst werden. Dabei muss ein Inflationsausgleich berücksichtigt werden und gleichzeitig die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten an den einzelnen Hochschulorten berücksichtigt werden. Allein die Debatte um Studiengebühren hat im aktuellen Semester viele potenzielle Studierende davon abgehalten, ein Studium aufzunehmen. Die Langzeitstudiengebühren und die Debatte um allgemeine Studiengebühren haben viele Studierende verunsichert und zu Studienabbrüchen geführt. Als Resultat des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu einem bundesweiten Studiengebührenverbot proben einige Länder nun Alleingänge und fordern andere Länder heraus, mit weiteren unsozialen Maßnahmen der Schieflage in der finanziellen Belastung der Studierenden zu begegnen. Die Bundesregierung muss sich im Rahmen der Föderalismusreform für ein bundesweites Verbot von Studiengebühren einsetzen. Nur so kann der Bildungsauftrag, den der Staat gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern hat, erfüllt werden, ohne dass ganze Teile aus sozialen Gründen aus dem tertiären Bildungssektor völlig ausgeschlossen werden.

3: Wirksame Gleichstellungspolitik in Hochschule und Gesellschaft umsetzen

Von Chancengleichheit und Gleichstellung von Männern und Frauen ist die Bundesrepublik auch nach langen Jahren Gleichstellungspolitik noch meilenweit entfernt. Im Hochschulsystem bleibt ein Großteil der Frauen auf dem Weg vom Studium zur wissenschaftlichen Karriere auf der Strecke. Studentinnen und Angestellte haben nach wie vor mit sexistischer Diskriminierung und Belästigung zu kämpfen, vor der ihre Kollegen in der Regel verschont bleiben. Gerade in dem von Männern dominierten Wissenschaftsbetrieb werden Frauen so systematisch ausgebremst. Dem kann nur mit deutlichen strukturellen Maßnahmen begegnet werden, die den Anteil der Frauen in den Hochschulen erhöhen. Solange keine gleiche Beteiligung von Männern und Frauen in Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft erreicht ist, müssen strukturelle Maßnahmen ergriffen werden, die dieses Missverhältnis beseitigen.

Um die Kindererziehung gleichmäßig auf Männer und Frauen aufzuteilen und die Beteiligung von Männern an diesen Aufgaben zu fördern muss ein Umdenken in der Familienpolitik erfolgen. Die finanzielle Unterstützung durch den Staat muss an eine gleichberechtigte Beteiligung der Elternteile an der Kindererziehung gekoppelt werden und Anreize schaffen, Kindererziehung und Berufstätigkeit zu verbinden. Nach wie vor werden Frauen und Männer bei gleichwertiger Arbeit nicht gleichwertig bezahlt. Die Eingruppierungsbeschreibungen des Bundesangestelltentarif stufen vor allem die Berufe, die in der Regel vermehrt von Frauen ausgeführt werden, niedriger ein als vergleichbare Tätigkeiten, die häufiger von Männern ausgeführt werden. Bei dem neugeschaffenen Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst müssen die Eingruppierungen insbesondere hinsichtlich der Geschlechtergerechtigkeit vorgenommen werden und auf die gleichwertige Bezahlung von gleichwertigen Tätigkeiten auch diesbezüglich geachtet werden.

4: Bildungsföderalismus solidarisch gestalten

Die mutige Neuordnung der föderalen Strukturen und der Kompetenzen von Bund und Ländern wird zu Recht von den Koalitionspartnerinnen eingefordert. Der fzs begrüßt den Willen aller im deutschen Bundestag vertretenen Parteien, die Föderalismusdebatte nach ihrem Scheitern im vorigen Jahr erneut aufzugreifen.

Basis des bundesdeutschen solidarischen Föderalismus muss der im Grundgesetz verankerte Grundsatz der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet sein. Dieser Grundsatz beinhaltet die Verpflichtung zur permanenten Steigerung der Lebens- und Arbeitsbedingungen aller Menschen. Dies gilt in besonderem Maße für den Bildungsbereich. Die Durchsetzung von Chancengleichheit und die Erhöhung der Durchlässigkeit im Bildungswesen hängt wesentlich von den Rahmenbedingungen für Hochschulen, Studierende und Lehrende ab. Nicht zuletzt macht auch die Entwicklung eines europäischen Hochschulraumes ein einheitliches Vorgehen der Bundesrepublik notwendig.

Deshalb fordert der fzs klare Bundeskompetenzen im Hochschulbereich ein, ohne dadurch die durch die Länderzuständigkeit entstehende Innovationskraft im Sinne einer Verbesserung der Lebens- und Studienbedingungen einschränken zu wollen. Dazu müssen die Grundzüge des Hochschulwesens in die konkurrierende Gesetzgebung nach Art. 72 GG überführt werden. Der Bund muss die Kompetenz besitzen, die allgemeinen Richtlinien hinsichtlich des Hochschulzugangs, der Abschlüsse, des Dienstrechts, der Qualitätssicherung sowie der Verankerung Verfasster Studierendenschaften zu bestimmen. Einen wettbewerblich orientierten Bildungsföderalismus, der durch marktwirtschaftliches Konkurrenzdenken zwischen einzelnen Ländern oder Hochschulen geprägt ist, lehnt der fzs entschieden ab.

Der Hochschulbau sowie die Bildungsplanung als zentrale öffentliche Aufgaben müssen wie auch die Forschungsförderung weiterhin gemeinsam von Bund und Ländern verantwortet werden; hierzu muss an der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung festgehalten werden.

5: Einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum schaffen

Der Bologna-Prozess zur Schaffung eines europäischen Hochschulraums hat mit der Konferenz in Bergen die erste Halbzeit erreicht. Die bisherigen Entwicklungen sind aber noch lange kein Grund, sich zurückzulehnen. Das föderale Bildungssystem der Bundesrepublik kann nicht bedeuten, dass Kleinstaaterei betrieben wird und damit Mobilität und Vergleichbarkeit nicht einmal innerhalb der Bundesrepublik gewährleistet ist. Um weitere Schritte in Richtung Vergleichbarkeit zu gehen, muss deshalb ein einheitliches Vorgehen bei der Kommunikation mit den anderen Bologna-Ländern gewährleistet sein.

Eine wichtige Voraussetzung zur Erhöhung studentischer Mobilität ist die Verbesserung der Anerkennung von Studienleistungen. Studentische Mobilität kann nur funktionieren, wenn die Studierenden die Sicherheit haben, dass ihre Studienleistungen, die sie im Ausland erbringen, nicht wertlos sind zur Erreichung des Hochschulabschlusses. Deshalb muss die Ratifizierung der Lissabon-Konvention in der Bundesrepublik allerhöchste Priorität haben. Dazu gehört auch die Umsetzung der Inhalte in die Rechtsprechung.

Bisher wurden die sozialen Aspekte bei der Umsetzung des Bologna-Prozess deutlich vernachlässigt. Mobilität erfordert eine finanzielle Absicherung. Auch im Hinblick auf die Mobilität muss eine BAföG-Reform stattfinden. Die Studienfinanzierung muss von Beginn eines Studiums an in alle Länder tragbar sein und die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten berücksichtigen, die sowohl innerhalb der EU als auch innerhalb der Staaten des Bologna-Prozess stark differieren. Die bisherige Teilung in EU- und nicht-EU-Staaten ist bei der Gestaltung eines europäischen Hochschulraums kontraproduktiv und nicht begründbar.

Der Bologna-Prozess umfasst 45 Staaten und ist damit ein Prozess, der weit über die Grenzen der EU hinaus getragen wird. Das Ziel von Vergleichbarkeit und Mobilität zwischen diesen Staaten ist nur zu erreichen, wenn die EU keine Sonderrolle in den bildungspolitischen Entwicklungen einnimmt. Deshalb muss sich die Bundesregierung gemeinsam mit den anderen beteiligten Ländern auf europäischer Ebene für einen Bologna-Prozess einsetzen, der nicht zwischen Innerhalb und Außerhalb der Europäischen Union unterscheidet.

Der Bologna-Prozess darf nicht dazu dienen, weitere Hürden in das Bildungssystem zu zementieren. Der fzs fordert eine bundesweite Regelung zum Hochschulzugang und zu den Übergängen zwischen den einzelnen Stufen der Studiengänge, die ohne sozial-selektive Hürden auskommt und gewährleistet, dass die Wahl eines Studienfaches vom Interesse und den Neigungen der Studierenden abhängt und nicht von finanziellen Gesichtspunkten und dem zufälligen Bestehen einer Aufnahmeprüfung.

Auch unter dem Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit dürfen keine solchen Hürden zementiert werden. Die bisherige Erfahrung mit Bachelor/Masterstudiengängen zeigt, dass der Anteil der Studentinnen in der Masterphase deutlich geringer ist, als noch während des Bachelor.

Die soziale Dimension des Bologna-Prozess darf sich dabei nicht nur auf die Förderung der Mobilität beschränken. Freier und offener Hochschulzugang und das wirksame Verbot von Studiengebühren sowie eine ausreichende Studienfinanzierung sind unabdingbare Grundlagen eines guten Hochschulsystems.

6: Investitionen im Bildungswesen erhöhen

Das bundesdeutsche Bildungswesen krankt seit Jahrzehnten an einer chronischen Unterfinanzierung. Über Parteigrenzen hinweg besteht Einigkeit darüber, dass die Zukunftsfähigkeit des Bildungswesens nur durch eine massive Erhöhung von Investitionen in Bildung und Forschung gesichert werden kann und der Bildungsbereich anderen Bereichen gegenüber Vorrang hat. Der fzs begrüßt diese Absichtserklärungen im Grundsatz, bleibt aber weiterhin skeptisch angesichts der Erfüllung dieser Versprechen sowie der Rahmenbedingungen der andiskutierten Maßnahmen.

Bildung als staatliche Aufgabe muss staatlich finanziert werden. Der Ansatz, eine Steigerung der Investitionen im Bildungsbereich vornehmlich durch private Mittel zu erreichen, ist nicht nur aus sozialstaatlichen Gründen abzulehnen, sondern kann überdies keine langfristige verlässliche Perspektive für Bildungseinrichtungen und Gesellschaft bieten. Zur tatsächlichen und grundlegenden Verbesserung der Bildungsangebote auf allen Ebenen sind kontinuierliche öffentliche Investitionen erforderlich.

In diesem Zusammenhang warnt der fzs vor einer Fixierung auf sogenannte Elitenförderung, die vor allem zur Profilierung einzelner Hochschulen oder Fachbereiche in der Vergangenheit Priorität hatte. Bei aller Notwendigkeit von Spitzenlehre und -forschung auch an Hochschulen muss als bildungspolitischer Grundsatz eine substantielle Verbesserung der Studien- und Forschungsmöglichkeiten sämtlicher Bildungseinrichtungen und die Verbesserung von Chancen und (Weiter-)Bildungsmöglichkeiten aller Menschen gelten. Eine Beschränkung auf Spitzenforschung bei gleichzeitiger Vernachlässigung des Gros der Hochschulen würde bestehende soziale Ungleichheiten verschärfen und insgesamt zu einer Reduzierung der Qualität des deutschen Bildungswesens führen.

7: Für eine sozial gerechte Steuerpolitik

Eine sozial gerechte Steuerpolitik muss die Finanzierbarkeit öffentlicher Aufgaben sicherstellen. Die Steuersenkungspolitik der vergangenen Jahre hat dazu geführt, dass der soziale Bundesstaat nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgaben wahrzunehmen. Gleichzeitig bestehen in der Bundesrepublik so gigantische Privatvermögen wie noch nie. 10 Prozent aller Staatsbürger besitzen mehr als die Hälfte des gesamten privaten Vermögens in der Bundesrepublik.

Im Mittelpunkt einer sozial gerechten Steuerpolitik muss die gerechte Lastverteilung nach der Leistungsfähigkeit stehen. Der fzs fordert daher einen radikalen Kurswechsel in der Steuerpolitik. Nur durch eine stärkere Belastung von Vermögen und einer konsequenten Umverteilungspolitik von oben nach unten kann gewährleistet werden, dass der soziale Bundesstaat die Lebensbedingungen aller Menschen stetig verbessern und damit die Grundlage für eine solidarische Gesellschaft erhalten kann. Damit ist eine sozial gerechte Steuerpolitik zugleich die Voraussetzung für eine solidarische und erfolgreiche Bildungspolitik.

Der fzs orientiert sich an einem Steuersystem, das seine Grundlagen im Leistungsfähigkeitsprinzip findet. Verbrauchersteuern sind nicht progressiv und widersprechen dem Leistungsfähigkeitprinzip. Die von der Union eingeforderte Erhöhung der Mehrwertsteuer lehnen wir daher ab und fordern stattdessen eine stärkere Progression und eine Erhöhung der Spitzensteuersätze in der Einkommenssteuer.

Der fzs fordert die Wiedereinführung einer verfassungsgemäßen Vermögenssteuer, die für alle Bundesländer Geltung haben muss. Die Erhebung einer Vermögenssteuer in einzelnen Bundesländern, wie sie in der Föderalismuskommission diskutiert wurde, würde die strukturellen und wirtschaftlichen Differenzen einzelner Bundesländer weiter zementieren.

Gleichzeitig ist eine massive Erhöhung der Erbschaftssteuer – bei gleichzeitiger Gewährung eines großzügigen Freibetrages – aus Sicht des fzs unabdingbar. Die geringe Besteuerung der Vererbung von riesigen Vermögen führt die Idee eines solidarischen Staatsgefüges ad absurdum. Politik bedeutet, Ziele zu definieren und darauf die Instrumente der Finanzierung auszurichten. Die maßgeblich in der Bildungsfinanzierungsdebatte immer wieder verwendete Sachzwangrhetorik der (in der Tat) leeren Kassen darf nicht dazu führen, dass sich politische Gestaltungsmöglichkeiten in einer Insolvenzverwaltung erschöpfen. Ansonsten macht sich Politik letztlich selbst überflüssig.