BAföG ausbauen – Breitenförderung statt Elite

„Das BAföG ist ein äußerst wirkungsvolles Instrument um soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit zu verwirklichen.“ Das wurde auf der 39. Mitgliederversammlung vor dem Hintergrund des Beschlusses über das 23. BAföG-Änderungsgesetz gefordert. Die dort aufgestellten Forderungen wurden bis heute nicht umgesetzt. Stattdessen treiben die Verantwortlichen Elitenförderung voran, indem sie etwa das sogenannte „Deutschland“stipendienprogramm eingeführten und die Büchergeldzahlungen an die Stipendiat*innen der Begabtenförderungswerke erhöhten. Dabei ist bereits im London-Kommuniqué festgehalten, dass die Student*innen an Hochschulen die gesamtgesellschaftliche Zusammensetzung widerspiegeln und dass Menschen unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Herkunft ein Studium aufnehmen können.

Für die anstehende 25. BAföG-Novelle bekräftigt der fzs seine Forderungen bezüglich des BAföGs:

Eltern- und Herkunftsunabhängigkeit

Jedem Menschen muss die Möglichkeit gegeben sein, den gewünschten Bildungsweg einschlagen zu können. Dafür sollte auch jede*r per Gesetz einen Anspruch auf das Breitenförderungsinstrument BAföG haben. Hierbei ist dieser Anspruch unabhängig vom Einkommen der Eltern und der Herkunft der Studierenden zu sehen.

Bedarfsdeckende, automatische und jährliche Anpassung der Förderhöhen und Bedarfssätze

Die Studienfinanzierung muss sich an der tatsächlichen Preisentwicklung orientieren und darf nicht von der Willkür einer Gesetzesnovelle abhängig sein. Dies ist mittels einer gesetzlich verankerten, jährlichen Anpassung der Förderhöhen und Bedarfssätze an die allgemeine Preisentwicklung realisierbar.

Vollzuschuss

Das bereits 1971 eingeführte und später wieder abgeschaffte Konzept des Vollzuschusses der staatlichen Studienfinanzierung muss wieder aufgenommen werden. Da sich im derzeitigen Rückzahlungssystem Schulden von bis zu 10.000 Euro nicht vermeiden lassen, hält auch das BAföGSystem aufgrund der herkunftsabhängigen Verschuldungsbereitschaft Studieninteressierte von der Aufnahme eines Studiums ab. Außerdem belastet die durch die Rückzahlungspflicht entstehende Überschuldung die Betroffenen stark.

Ausreichend hohe Freibeträge

Zur Deckung des Bedarfes ist die durchschnittliche Förderungshöhe nicht ausreichend, der fzs fordert deshalb eine Anhebung der Freibeträge. Ein Zuverdienst sollte nicht auf das BAföG angerechnet werden. Bei niedrigen Förderungssummen werden Studierenden, die arbeiten müssen, um ihr Studium zu finanzieren, doppelt bestraft.

Individuelle Lebens- und Ausbildungssituationen berücksichtigen

Ein starres Schema, das weder individuelle Lebens- und Ausbildungssituationen noch die Wahl eines Teilzeit- oder dualen Studiums berücksichtigt oder Raum für Härtefalllösungen lässt, wird den Grundgedanken des BAföG nicht gerecht. So findet es im Ausbildungsförderungsrecht keinerlei Berücksichtigung, wenn Angehörige und Lebenspartner*innen gepflegt werden müssen; gleichwohl ist dies aber von zunehmender gesellschaftlicher Bedeutung. Alle bestehenden Härtefallregelungen, die besondere Lebens- und Ausbildungssituationen berücksichtigen, müssen ausgebaut werden und zusätzliche Regelungen geschaffen werden. Dies betrifft insbesondere Student*innen mit Kind(ern), Student*innen mit Behinderung und chronischer Krankheit, Studienabschlussphase und Auslandsaufenthalte. Ebenfalls ist – nach wie vor – das Finanzierungsvakuum in der Übergangszeit zwischen dem Bachelor-Abschluss bis zum Beginn eines Master-Studiums ungelöst; der Verweis auf „Hartz-IV-Leistungen“ als ultima ratio genügt hierbei nicht. Vorausleistungen werden ihrem Zweck nur dann gerecht, sofern sie schnell und nicht erst dann erfolgen, wenn die Frist für die Einbeziehung der Eltern abgelaufen ist.

Zeitlich unbegrenzte Förderung

Zeitlich begrenzte Zahlungen sind abzulehnen. Eine heterogene Student*innenschaft bedeutet sehr heterogene Lebensläufe und Bedürfnisse. Student*innen können aus verschiedensten Gründen unterschiedlich lang für den selben Studiengang brauchen, aber dennoch erfolgreich abschließen. Dies muss sich auch im BAföG wiederspiegeln.

Altersunabhängigkeit – keine Altersdiskriminierung billigen

Um ein lebenslanges Lernen tatsächlich zu ermöglichen ist es von Nöten, die Altersbeschränkungen aufzuheben. In der heutigen Gesellschaft wird Flexibilität vorausgesetzt und das muss auch für das BAföG gelten. Wer studieren möchte, dem muss das auch ermöglicht und nicht aufgrund des Alters versagt werden.

Bürokratie abbauen – Stellen von Anträgen erleichtern

Wie auch schon der Normenkontrollrat, fordert der fzs die Entbürokratisierung. Das BAföG muss auf seine „Bolognatauglichkeit” geprüft und überarbeitet werden. Zum Beispiel muss das Erbringen des Leistungsnachweises nach dem 4. Semester abgeschafft werden. Dieses Konzept war auf einen mindestens 8-semestrigen Studiengang angelegt. Ein Fachrichtungswechsel nach dem 4. Semester muss ohne Probleme möglich sein ohne den Anspruch zu verlieren. Des Weiteren ist die Dauer zum Ausfüllen eines Antrages zu hoch, eine durchschnittliche 335-minütige Dauer für Erstantragstellung ist nicht hinnehmbar.

BAföG und Engagement

Eine verlängerte Förderung ist aufgrund von Mitarbeit in gewählten Gremien der Hochschulen, studentischen Selbstverwaltung und des Studentenwerks möglich. Dies umfasst jedoch nicht alle Facetten studentischen Engagements. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Der fzs fordert die Anerkennung jeglichen ehrenamtlichen Engagements für die Verlängerung der Förderung.

Rückwirkende Antragstellung wieder ermöglichen

Ziel des BAföGs ist es, Menschen das Studieren zu ermöglichen und zu unterstützen, die sich ein Studium sonst nicht leisten könnten. Die Lebenssituation eines Studierenden kann sich während eines Semesters verändern. Dementsprechend muss es auch möglich sein, die Förderung flexibel zu erhalten. Anträge auf BAföG sollten im Laufe des Semesters gestellt und bearbeitet werden können. Eine rückwirkende Antragstellung muss wieder ermöglicht werden.

fzs-Platz im Beirat für Ausbildungsförderung

Der Beirat für Ausbildungsförderung besteht aus 22 Mitgliedern, darunter 5 aus dem Kreis der Auszubildenden. Der fzs hat jedoch bislang noch keinen Platz. Als studentischer Dachverband fordert der fzs daher, ebenso einen Platz zugesprochen zu bekommen. Des Weiteren muss die Vorschlagspraxis überarbeitet und transparent gestaltet werden.

BAföG-Erhöhung jetzt auf den Weg bringen!

In Anerkenntnis der finanziell angespannten Lage von den 16 Bundesländern sieht die 45. Mitgliederversammlung die Pflicht des Bundes sein finanzielles Engagement zu erhöhen ohne die Bundesländer zusätzlich zu belasten. Eine Entlastung der Bundesländer von der Beteiligung ist weder möglich noch sinnvoll, da das BAföG als föderales Förderinstrument unerlässlich ist. Um den Bundesländern bildungspolitisch finanziellen Spielraum zu lassen, muss als einer der ersten Schritte das Kooperationsverbot abgeschafft werden.