Eckpunkte für ein demokratisches System der Qualitätsentwicklung an den Hochschulen in Deutschland

Der fzs hat dies in den Beschlüssen der Mitgliederversammlung im Mai 2004 in Passau und im Oktober 2004 in Bonn, „Für eine qualitative Studienreform“ und „Qualität entwickeln statt Mainstream sichern!“ formuliert und begründet.

Die aktuell vorangetriebenen ‚Qualitätssicherungsinstrumente‘ sind unzureichend, in mancherlei Hinsicht sogar kontraproduktiv und in aller Regel auch nicht aufeinander abgestimmt. Sie konzentrieren sich im Wesentlichen darauf, Kontrolle auszuüben und können so nicht zu einer inhaltlichen Verbesserung beizutragen. Mit der Stärkung der Akkreditierung gegenüber der Evaluation, die ebenfalls häufig als Grundlage für hochschulplanerische Maßnahmen mißbraucht wird, geht die Verantwortung für die Qualität von Studiengängen in die Hände von nicht ausreichend legitimierten Organisationen, die Akkreditierungsagenturen, über. Diesen Agenturen, die auch minimalen demokratischen Ansprüchen nicht genügen und auch handfeste Eigeninteressen verfolgen, werden weitreichende Kontrollrechte eingeräumt, während es innerhalb vieler Hochschulen und Fachbereiche an konsistenten und übergreifenden Qualitätsentwicklungskonzepten mangelt.

Die dadurch entstehende Unsicherheit und die Unübersichtlichkeit der unterschiedlichen Instrumente, Strukturvorgaben und Bewertungskriterien trägt im Zusammenhang mit drohenden Sanktionsmaßnahmen und finanziellen Engpässen zu einer sehr formalen Implementierung von Studienstrukturreformen bei, die die Debatten um eine inhaltliche Studienreform in den Hintergrund treten lässt. Erst die Verzahnung der unterschiedlichen Instrumente und ihr gezielter Einsatz im Rahmen einer schlüssigen Reformstrategie, die von demokratischen Gremien im Rahmen eines transparenten Verfahrens entwickelt wurde, kann aber wirklich dazu beitragen, Qualität zu entwickeln.

Zentral für das Gelingen einer solchen Strategie ist die Sicherung der notwendigen Rahmenbedingungen, denn eine qualitative Studienreform ist nur möglich, wenn die Institute und Fachbereiche über ausreichend Personal und Mittel verfügen, um qualitativ gute Forschung und Lehre betreiben zu können. Wenn durch die Sicherstellung einer hinreichenden Ausstattung ein „angstfreier Raum“ geschaffen wurde, kann durch die verschiedenen Instrumente erst wirklich progressive Qualitätsentwicklung betrieben werden. Der fzs schlägt deshalb ein alternatives Qualitätsentwicklungskonzept vor, in dem die demokratische Ausgestaltung der Qualitätsentwicklungskonzepte das Hauptziel ist. Daher haben in diesem Modell Akkreditierungsagenturen keinen Platz. Hingegen versuchen wir, das Instrument der Evaluation zu stärken, um über die ‚Qualitätssicherung‘ hinauszukommen und eine wirkliche Qualitätsentwicklung zu erreichen.

Was die Qualität eines Studiums ausmacht, ist nicht objektiv bestimmbar. Im Gegenteil: Lernziele werden von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen notwendigerweise widersprüchlich definiert. Ebenso herrschen unterschiedliche Vorstellungen von ‚guten‘ Studienbedingungen oder Lehr- und Lernformen. Die Definition von Studienzielen, Inhalten und Methoden kann deshalb nur das Ergebnis einer bildungspolitischen Auseinandersetzung sein. Da politische, gesellschaftliche und wissenschaftliche Anforderungen und Rahmenbedingungen einer ständigen Weiterentwicklung unterworfen sind, können auch Studienprogramme nicht statisch sein, sondern müssen zwangsläufig ebenfalls einer ständigen Weiterentwicklung unterliegen. Lehrende und Lernende vor Ort müssen daher über Lerninhalte und -ziele ständig im Dialog bleiben. Neben den fachinternen Gegebenheiten ist auch die Eingebundenheit des Faches in den Fachbereich, die Hochschule und den gesellschaftlichen Rahmen angemessen zu berücksichtigen. Für die Qualitätsentwicklung in den Hochschulen, Fachbereichen und Instituten ist weiterhin ein prozessfördernder Kontext zentral. Nur wenn sich die verschiedenen Ebenen gegenseitig bei der Entwicklung eines schlüssigen Konzepts des Qualitätsmanagements unterstützen, kann Qualitätsentwicklung gelingen. Dazu bedarf es auf allen Ebenen aber auch der demokratischen Zustimmung aller beteiligten Gruppen in einem gleichberechtigten, transparenten und partizipativen Diskussions- und Abstimmungsprozess.

Auf den jeweiligen Ebenen müssen konsistente Ziele entwickelt werden, an denen das gemeinschaftliche Handeln aller ausgerichtet ist. Die Zielerreichung ist dabei zu evaluieren, was die Grundlage für die Weiterentwicklung von Zielen und Konzepten bildet. Dazu sind in den demokratischen Gremien Kompromisse zu verhandeln, bei denen auch die Interessen der Minderheit angemessen berücksichtigt werden. An die Formulierung von Zielen schließt unmittelbar das gemeinsame Agieren aller an einem konkreten Studiengang beteiligten Gruppen in einer beständigen Abfolge des Formulierens, Implementierens, Evaluierens und Variierens von Konzepten und Teilkonzepten an, der vor dem Hintergrund sich wandelnder gesellschaftlicher, politischer und wissenschaftlicher Prozesse notwendigerweise immer vorläufig und unvollkommen ist. Das Bewusstsein dieser Dynamik ist die eigentliche Herausforderung des Prozesses einer qualitativen Studienreform, denn nur verstanden als dauerhafte Aufgabe kann sie gelingen.

Grundlage für wirkliche Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre ist die Etablierung und kontinuierliche Absicherung eines diskursiven Verständigungsprozesses innerhalb des jeweiligen Faches, der über reine Gremienentscheidungen hinausgehen muss. Dieser Diskurs ist nur denkbar in einer demokratisch verfassten Hochschule, in der alle beteiligten Gruppen gleichberechtigt an der Willensbildung teilhaben. Ein Qualitätsmanagementkonzept darf deshalb nicht von einem Ansatz ausgehen, in dem Qualitätsprozesse durch eine starke Exekutive geleitet werden und „ManagerInnen“ an Lehrenden und Lernenden vorbei Qualitätsprozesse optimieren. Stattdessen ist es notwendig, dass alle Beteiligten zusammen die gewünschten Qualitäten des Studiums definieren, diese entwickeln und sich selbst und ihre Ergebnisse evaluieren, um dann über Veränderungen der Studienprogramme und Lernkonzepte zu entscheiden.

Nur die echte Partizipation aller AkteurInnen an der Zielformulierung und ihrer Umsetzung kann im Fach eine wirkliche „Qualitätskultur“ entstehen lassen; eine notwendige Voraussetzung für den Prozess der Qualitätsentwicklung. Über die Mitbestimmung aller Mitgliedergruppen hinaus ist es aber auch notwendig, die (Weiter-) Entwicklung von Studiengängen und Lernkonzepten mit einem kritischen Blick auf gesellschaftliche Prozesse zu reflektieren. Der lokale Qualitätsdiskurs braucht deshalb zum Gelingen regelmäßiges Feedback von externen AkteurInnen. Dazu kann ein mehrstufiges Modell der Evaluation einen wichtigen Beitrag leisten.

Interne Evaluationsverfahren von Hochschulen, Fachbereichen oder einzelnen Studiengängen können in einem Entwicklungsprozess vor Ort Strategien zur Sicherung und Verbesserung der Qualität der Studiengänge entwickeln. Hierzu stehen eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung, die weit über die bekannten Fragebögen zur Lehrveranstaltungsevaluation hinausgehen müssen. Werden Lehrende und Lernende in diesen Prozess gleichberechtigt eingebunden, trägt Evaluation zur Demokratisierung der Studienreformdebatte bei. Sie kann Probleme und Handlungsbedarf feststellen, nicht aber selbst beheben bzw. umsetzen, und ist daher auf eine Weiterführung der angestoßenen Debatten innerhalb der Akademischen Selbstverwaltung angewiesen. Externe Evaluationen können einen Beitrag zur Kommunikation von Hochschule und Gesellschaft leisten und damit zu einer Studienreform in gesellschaftlicher Verantwortung beitragen, wenn sie darauf angelegt sind, einen streitbaren Dialog aller Beteiligten anzuregen und zu fördern.

Der lokale Prozess der Qualitätsentwicklung und die weitgehende Delegation der Entscheidungskompetenz auf die paritätisch besetzten Gremien vor Ort brauchen aber immer auch einen politischen und rechtlichen Rahmen, um die Vergleichbarkeit von Studienleistungen und -abschlüssen zu gewährleisten und so auch die Mobilität der Studierenden zu sichern. Hierzu ist zusätzlich zur Evaluation ein System der Qualitätssicherung notwendig, das die Einhaltung von fachlichen Mindeststandards absichert. Dabei ist aber darauf zu achten, dass der zu setzende Rahmen offen und flexibel genug bleibt, um die Qualitätsentwicklung in den Fächern nicht unzulässig einzuschränken und innovatives Potenzial und progressive Konzeptionen nicht im Keim zu ersticken.

Zur Entscheidung, ob die festgelegten Mindeststandards eingehalten werden, erscheint ein System der Akkreditierung als sinnvoll, das allerdings öffentlich verantwortet wird. Eine marktorientierte Organisation mit unterschiedlichen Agenturen, die untereinander in Wettbewerb stehen, ist dazu nicht geeignet. Vielmehr bedarf es einer allgemeinen Regelung durch den Gesetzgeber, die die besondere Verantwortung von Hochschulen und Bundesländern angemessen berücksichtigt. Bei der Besetzung der Qualitätssicherungsinstitutionen ist sowohl die gleichberechtigte Beteiligung aller Hochschulangehörigen und darüber hinausgehend auch die substantielle Partizipation von gesellschaftlichen AkteurInnen zu gewährleisten. Nur so kann ein demokratisches und somit umfassend legitimiertes Akkreditierungssystem geschaffen werden. Qualitätsentwicklung in der Verantwortung der Hochschulen Die Qualitätsentwicklung wird mit Analysen und Anstößen durch das Instrument der Evaluation unterstützt. Dabei findet eine ständige interne Evaluation von Zielen und Ergebnissen der Qualitätsentwicklungsdiskurse statt. Neben den fachinternen Gegebenheiten sind auch die Spezifika von Fachbereich, Hochschule und dem außerhochschulischen Kontext angemessen zu berücksichtigen. Während die Entscheidungen immer auf Fach- und Fachbereichsebene getroffen werden müssen, sollen v.a. in die Analyseinstrumente VertreterInnen des außerhochschulischen Kontextes demokratisch eingebunden sein.

Diese interne Evaluation wird durch eine umfangreiche externe Evaluation ergänzt. Damit soll der Einbezug von über das Fach/den Fachbereich hinausgehenden Anforderungen an hochschulische Bildung garantiert werden.

Für die Evaluierung schließen sich einige gleiche oder ähnliche Fächer in Evaluationsverbünden zusammen. So soll eine befruchtender Austausch und eine gemeinsame Qualitätsentwicklung gewährleistet und eine zu sehr individualisierte Entwicklung innerhalb eines Faches verhindert werden. Diese Verbünden sollten aus drei bis sechs Mitgliedern bestehen, wobei Fächer aus Hochschulen unterschiedlicher Bundesländer beteiligt werden sollen.

Um den Zweck der Evaluation als Instrument des Diskurses zwischen und innerhalb der Hochschulen über Qualität von Studien und Lehre im jeweiligen Fach sicherzustellen, dürfen mit der Veröffentlichung der Evaluationsergebnisse keine Sanktionen verbunden sein. Um Einflüsse der Konkurrenz von Hochschulen um finanzielle Mittel zu minimieren, sollten die verschiedenen Fächer von Hochschulen verschiedener Bundesländer stammen. Damit es auch wirklich zu einer Bereicherung der Ansichten kommt, sollen die Hochschulen durchaus verschiedenartig sein. So gibt es keinen Anlass zu schönfärberischen Situationsdarstellungen und es wird eine Umgebung geschaffen, in der die tatsächlichen Probleme geäußert werden und gegenseitiges Lernen stattfinden kann. Die Evaluation ist als ein zyklischer Prozess im Fünfjahresrhythmus zu verstehen: Von den beteiligten Mitgliedern eines Verbundes werden die Ziele sowohl innerhalb ihres Faches als auch innerhalb des Verbundes in einem demokratischen Verfahren definiert. Aufbauend auf der Zielsetzung werden Indikatoren und Verfahren für die Evaluation bestimmt und entwickelt. Dabei sind auch diese Fragen nicht wie bisher aus einem rein technischen Blickwinkel, sondern auch nach demokratischen und partizipativen Gesichtspunkten zu entscheiden.

Der Evaluationsprozess wird durch externe GutachterInnengruppen bereichert, welche Gutachten über Selbstbericht, Ziele, Methoden und Indikatoren sowie über die Zielerreichung anhand der Indikatoren für den Verbund erstellen. Die Gutachten dienen der Rückmeldung von gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Bewertungen der Qualitätsentwicklung an den Verbund. Die GutachterInnen vertreten die Interessen aller Gruppen aus Gesellschaft und Wissenschaft – also z. B. Politik, NGOs, Gewerkschaften, ArbeitgeberInnen, Studierende, wissenschaftliche und technische MitarbeiterInnen – gleichberechtigt und transparent.

Mit der Rückmeldung über die Gutachten wird der Evaluierungsprozess innerhalb des Verbundes ausgewertet und interpretiert. Dabei entscheiden aber die Fächer eigenständig darüber, welche Konsequenzen sie aus der Selbstreflexion und Interpretation der Evaluationsergebnisse ziehen. Der Verbund ist der angstfreie Diskursraum, entschieden wird auf Fachebene. Auf die Ergebnisse wird mit der Anpassung oder Neuformulierung von Zielen, Inhalten und Formen des Studiums reagiert. Mit diesen Funktionen und Verfahren können interne und externe Evaluation hilfreiche, ja unverzichtbare, Instrumente für die Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre sein. Unabdingbar ist dabei eine gleichberechtigte Mitbestimmung aller beteiligter Gruppen in demokratisch legitimierten Verfahren. Nur so können fruchtbare Diskurse und Wechselwirkungen zwischen Fächern, Hochschulen und Gesellschaft und innerhalb dieser durch Evaluation gefördert werden. Einzig unter diesen Kriterien entsprechenden Rahmenbedingungen ist eine progressive und qualitätsverbessernde Studienreform möglich. Qualitätssicherung als gesellschaftliche Aufgabe Im Rahmen des Systems zur Entwicklung und Sicherstellung von Qualität an den Hochschulen in Deutschland muss der Staat einen politischen und rechtlichen Rahmen setzen, durch den Vergleichbarkeit sichergestellt wird und studiengangsbedingte Mobilitätshindernisse so zu minimieren, sowie Fehlentwicklungen zu verhindern. Im Gegensatz zur heutigen Praxis wird die Akkreditierung nicht als ‚ex ante‘ Betrachtung von Studienprogrammen durchgeführt. Es handelt sich vielmehr um regelmäßige Überprüfung laufender Studienprogramme in einem großzügig bemessenen Zyklus, der mindestens zwei Evaluationszyklen umfasst. So steht die nötige Zeit für umfangreiche interne und externe Evaluations- und Evolutionsprozesse in den einzelnen Studiengängen und Evaluationsverbünden zur Verfügung. Dies ist nötig und möglich, da diesen Elementen der Qualitätsentwicklung aufgrund ihrer demokratischen und pluralen Struktur großes Vertrauen entgegengebracht werden kann und muss. Ebenfalls abweichend von der heutigen Praxis wird neben einzelnen Studienprogrammen auch das institutionelle Umfeld des Studienganges in die Akkreditierung einbezogen; so soll vermieden werden es dass durch neue Programme, die oft nur eine eingeschränkte Zielgruppe haben, Ressourcen von bestehenden Programmen abgezogen werden, deren Qualität und Konzeption dadurch in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Akkreditierung wird in Form einer ‚peer review‘ mit einer Ortsbegehung und intensiven Gesprächen mit allen beteiligten Gruppen und umfangreicher Selbstdokumentation durchgeführt. Um den organisatorischen Aufwand zu minimieren und den Blick für den organisatorischen und institutionellen Rahmen zu schärfen, erscheint es als ratsam, die Akkreditierung mehrerer verwandter Studienprogramme innerhalb eines Fachbereiches einer Hochschule gemeinsam durchzuführen. Im derzeitigen Akkreditierungssystem fehlen entweder häufig Maßstäbe für die betroffenen Fachbereiche gänzlich, was zu einem Konformitätsdruck hin zum impliziten aber stets unscharfen fachlichen Konsens führt, oder sind andererseits durch bestimmte Agenturen Regelungen getroffen, deren Detailiertheit teils weit über die früheren und als zu starr empfundenen Rahmenprüfungsordnungen hinausgehen. Beides hat der fzs in seinen bisherigen Beschlüssen scharf kritisiert und ist mit einer qualitativen Studienreform unvereinbar. Um seiner Aufgabe gerecht zu werden, muss das Akkreditierungssystem ein Mindestmaß an Standards sicherstellen. Es soll sowohl allgemeine Standards geben, die zur Sicherstellung von Mobilität und Verfahrensklarheit dienen, als auch fachspezifische Leitlinien, die dafür sorgen sollen, dass ein Mindestmaß an fachlicher Übereinstimmung gewährleistet wird. Da die Akkreditierung im Gegensatz zur Qualitätsentwicklung keinen prozesshaften Charakter aufweist, steht am Ende eines Verfahrens immer eine ‚Ja-oder-Nein‘ Entscheidung. Ein negativer Bescheid muss jedoch nicht zwangsläufig das Ende eines Studienganges bedeuten. Zum einen ist für Studierende, die ein Studienprogramm absolvieren Vertrauensschutz zu gewährleisten, zum anderen sollen den betroffenen Fachbereichen großzügige Fristen eingeräumt werden, um innerhalb eines verkürzten Reakkreditierungszyklus mittels der internen und externen Evaluationsprozesse zu Nachbesserungen oder einer Neukonzeption zu gelangen. Nichtsdestotrotz stellt die Akkreditierungsentscheidung dasjenige Element des Qualitätsentwicklungssystems dar, auf welchem hochschulplanerische Entscheidungen der staatlichen Ebene letztendlich basieren können. Akkreditierungsinstitutionen – ein Spiegel von Hochschule und Gesellschaft Die Erarbeitung der allgemeinen Standards fällt ebenso in den Aufgebenbereich des Akkreditierungsrates wie die Akkreditierungsentscheidung. Da allgemeine Anforderungen an Studiengänge und das Hochschulsystem von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen verschieden und teils widersprüchlich definiert werden, müssen in diesem Gremium auch alle diese Gruppen gleichberechtigt vertreten sein. Diese plurale Struktur gewährleistet neben einem Interessenausgleich auch, dass die die allgemeinen Standards nicht für alle Ewigkeit festgeschrieben sind sondern durch die Impulse aus den verschiedenen Mitgliedergruppen einer stetigen Weiterentwicklung und Anpassung an sich wandelnde gesellschaftliche, politische und wissenschaftliche Anforderungen und Rahmenbedingungen unterworfen sind. Um die gleichberechtigte Vertretung verschiedener gesellschaftlicher Interessengruppen zu gewährleisten darf die Besetzung dieses Gremiums nicht wie heute unter der Regie einiger weniger Interessengruppen stehen sondern muss in einem transparenten parlamentarischen Verfahren erfolgen.

Neben den allgeimeinen Standards wird die Akkreditierung auf Basis von fachspezifischen Rahmen durchgeführt werden. Diese zu erarbeiten soll Fachkommissionen unterliegen, in denen jeweils mehrere verwandte Fächer zusammengefasst werden. Die Mitglieder der Kommissionen werden vom Akkreditierungsrat gewählt; sie sind ebenfalls pluralistisch mit VertreterInnen verschiedener gesellschaftlicher und hochschulischer Interessengruppen zu besetzen. Bei der Erarbeitung der fachspezifischen Leitlinien ist darauf zu achten, dass es sich dabei nicht um eine Neuauflage von Rahmenprüfungsordnungen handelt, sondern dass die lokale Gestaltungsmöglichkeit nur wenig eingeschränkt wird; es soll sich um einen weitgesteckten, flexiblen Rahmen handeln. Falls hier die Fachkommissionen ihren eingeschränkten Gestaltungsrahmen zu sprengen suchen, so ist es Aufgabe des Akkreditierungsrates korrigierend einzugreifen. Neben der Entwicklung und der Weiterentwicklung der fachlichen Leitlinien haben die Fachkommissionen die Aufgabe die GutachterInnengruppen zusammenzustellen, deren Gutachten zu sichten und auf deren Basis Empfehlungen an den Akkrediterungsrat auszusprechen.

Die GutachterInnengruppen werden von den Fachkommissionen zusammengestellt. Es ist auch hier auf eine gleichberechtigte Vertretung verschiedener Interessengruppen zu achten. Sie haben die Aufgabe, auf Basis von Selbsdokumentation, Ortsbegehung und intensiven Gesprächen vor Ort die allgemeinen Standards im Kontext des Faches zu interpretieren und die fachspezifischen Leitlinien in ihre Überlegungen einzubeziehen und ihre Einschätzung in einem abschließenden Gutachten zusammenzufassen, wobei Sondervoten möglich sein müssen. Die GutachterInnen sollen von den sie entsendenden Interssengruppen geschult, legitimiert und den Fachkommissionen vorgeschlagen werden. Der studentische Akkrediterungspool kann hier eine erste Orientierung zur Organisation liefern. Qualitätsentwicklung – Voraussetzung für eine qualitative Studienreform Die vorliegenden ‚Eckpunkte für ein demokratisches System der Qualitätsentwicklung an den Hochschulen in Deutschland‘ stellen den vorläufigen Abschluss einer langjährigen Debatte dar. Bereits 1997 – lange vor dem Beginn des Bologna-Prozesses – bezog der fzs u.a. gemeinsam mit dem Bund demokratischer WissenschaftlerInnen und GewerkschaftsvertreterInnen in den „Eckpunkten für eine qualitative Studienreform“ deutlich Position für eine demokratische und qualitative Studienreform von unten, deren inhaltliche Ziele heute nichts von ihrer Gültigkeit eingebüßt haben. Die bestehenden Instrumente der Qualitätssicherung – insbesondere der Akkreditierung – wurden in den folgenden Jahren in mehreren Beschlüssen immer wieder kritisiert, dabei die Notwendigkeit von Qualitätsentwicklung und -sicherung aber nie in Frage gestellt, sondern im Gegenteil vehement eingefordert. So zum Beispiel im Beschluss „Von Bologna nach Berlin“ der 21. MV im Sommersemester 2002. Dabei umfasste der Qualitätsbegriff stets mehr als reine „Beschäftigungsfähigkeit“. Der vorliegende Entwurf für ein Qualitätsentwicklungssystem ist vor diesem Hintergrund als aktiver studentischer Beitrag im Vorfeld der Bergen-Konferenz im Mai 2005 zu verstehen, der die Positionierung des fzs in diesem Bereich erweitert und konkretisiert. Damit soll ein Beitrag geliefert werden, der weiter zunehmenden Entdemokratisierung, Zentralisierung und – jedenfalls nicht auszuschließenden – Kommerzialisierung eines einzig auf Akkrediterung vertrauenden europäischen Qualiätssicherungssystems, eine inhaltlich fundierte und demokratisch ausgerichtete Alternative entgegenzusetzen.

Beschlossen auf der 27. MV in Essen, März 2005