Soziale Selektion

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Soziale Selektivität durch Auswahlverfahren

Die Neuregelung der Studienplatzvergabe ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft. Das 7. HRGÄndG betrifft zwar zunächst nur diejenigen Studienfächer, die bundesweit zulassungsbeschränkt sind, es ist aber zu erwarten, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist bis das Verfahren auf alle Studienfächer ausgeweitet wird.

10 Thesen zur Berücksichtigung sozialer Aspekte bei der Studienstrukturreform

Vor dem Hintergrund des Berliner Kommuniqué, in dem als ein Ziel des Bologna-Prozesses festgelegt ist, „soziale und geschlechtsspezifische Unterschiede auf allen Ebenen abzubauen“, fordert der freie zusammenschlusses von studentInnenschaften (fzs), dass diese Zielstellung auch bei der laufenden Studienstrukturreform beachtet wird, um gerade für strukturell diskriminierte Gruppen eine Öffnung der Hochschulen zu erreichen und den Studienerfolg zu sichern.

Positionspapier zu nachlaufenden Studiengebühren

In der Debatte um Studiengebühren wird in Deutschland immer wieder gerne das Beispiel Australien angeführt: Das dort bestehende Higher Education Contribution Scheme (HECS) zeige die soziale Verträglichkeit von nachlaufenden Studiengebühren und darüber hinaus, dass das von StudentInnen gezahlte Geld an den Hochschulen verbleibe. Die derzeit in der Diskussion befindlichen Studiengebührenmodelle orientieren sich demnach sehr häufig an HECS.

Studentische Mobilität erhöhen und sozial gerecht gestalten

Präambel: Der fzs sieht in der Erhöhung der Mobilität von StudentInnen eine der zentralen Aufgaben und Herausforderungen des Bologna-Prozesses. Mobiliät von StudentInnen kann und soll zu einem verstärkten kulturellen und wissenschaftlichen Austausch führen. Sie ist deshalb im besten Falle nicht nur von Vorteil für die StudentInnen selbst, sondern Katalysator für gesamtgesellschaftliche Prozesse.