Für das Hochschulsystem wurde im Mai 2005 auf der BildungsministerInnenkonferenz in Bergen ein übergreifender europäischer Qualifikationsrahmen angenommen; die KMK hat in ihrem Beschluss vom 21.04.2005 einen Qualifikationsrahmen für die BRD verabschiedet.
Soziale Selektion
Die Neuregelung der Studienplatzvergabe ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft. Das 7. HRGÄndG betrifft zwar zunächst nur diejenigen Studienfächer, die bundesweit zulassungsbeschränkt sind, es ist aber zu erwarten, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist bis das Verfahren auf alle Studienfächer ausgeweitet wird.
Stipendien können das Recht auf Bildung nicht gewährleisten. Ein darauf beruhendes Bildungssystem verstärkt die soziale Selektivität. Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften lehnt grundsätzlich eine auf Stipendienmodellen basierende Studienfinanzierung ab.
Vor dem Hintergrund des Berliner Kommuniqué, in dem als ein Ziel des Bologna-Prozesses festgelegt ist, „soziale und geschlechtsspezifische Unterschiede auf allen Ebenen abzubauen“, fordert der freie zusammenschlusses von studentInnenschaften (fzs), dass diese Zielstellung auch bei der laufenden Studienstrukturreform beachtet wird, um gerade für strukturell diskriminierte Gruppen eine Öffnung der Hochschulen zu erreichen und den Studienerfolg zu sichern.
Der fzs fordert Bundesregierung und Bundestag dazu auf, die Ausbildungsförderung nach dem BAföG wieder auf eine Vollförderung umzustellen.
Für eine gesetzliche Absicherung der Verfassten Studierendenschaft, keine Studiengebühren, Beschluss der 28. Mitgliederversammlung.
Für eine emanzipatorische Sozial- und Bildungspolitik
In der Debatte um Studiengebühren wird in Deutschland immer wieder gerne das Beispiel Australien angeführt: Das dort bestehende Higher Education Contribution Scheme (HECS) zeige die soziale Verträglichkeit von nachlaufenden Studiengebühren und darüber hinaus, dass das von StudentInnen gezahlte Geld an den Hochschulen verbleibe. Die derzeit in der Diskussion befindlichen Studiengebührenmodelle orientieren sich demnach sehr häufig an HECS.
Präambel: Der fzs sieht in der Erhöhung der Mobilität von StudentInnen eine der zentralen Aufgaben und Herausforderungen des Bologna-Prozesses. Mobiliät von StudentInnen kann und soll zu einem verstärkten kulturellen und wissenschaftlichen Austausch führen. Sie ist deshalb im besten Falle nicht nur von Vorteil für die StudentInnen selbst, sondern Katalysator für gesamtgesellschaftliche Prozesse.
Mit dem Beschluss der KultusministerInnenkonferenz (KMK) betreffend der Änderung des Hochschulzugangsverfahrens ist erneut eine Debatte um die Stellung der ZVS und die Möglichkeit der Auswahl der Studierenden durch die Hochschulen losgebrochen.