Positionspapier: Hochschulfinanzierung

Abstract

Die Krise fördert zu Tage, was seit Jahren bekannt ist: Hochschulen in Deutschland sind so chronisch unterfinanziert, dass viele Bereiche nur auf Sparflamme betrieben werden können. Mit dieser umfassenden Positionierung werden die Probleme im Bereich der Hochschulfinanzierung kurzbündig identifiziert. Hierzu wird zum einen auf die unterschiedlichen Quellen der Hochschulfinanzierung eingegangen (Grundfinanzierung, Programm- und Drittmittel, Exzellenzinitiative, Zukunftsvertrag Studium und Lehre, Studiengebühren). Aber auch auf rechtliche Rahmenbedingungen wie dem Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern oder der Kapazitätsgrundverordnung. Außerdem widmen wir uns den Themen des Hochschulbaus, der Digitalisierung, der Antidiskriminierungsarbeit und der Nachhaltigkeit gesondert. Davon ausgehend werden Forderungen an die Politik formuliert.

Positionierung

Die Krise fördert zu Tage, was seit Jahren bekannt ist: Hochschulen in Deutschland sind so chronisch unterfinanziert, dass viele Bereiche nur auf Sparflamme betrieben werden können. Im Zuge der Wandlung öffentlich-rechtlicher Institutionen unter dem neoliberalen Paradigma des New Public Managements wurde und wird die Bildungslandschaft immer mehr in Richtung unternehmerischer (Hoch-)Schulen getrieben. Diese Entwicklungen sind besorgniserregend. Denn Bund und Länder entziehen sich immer mehr ihren Verpflichtungen die grundgesetzlich verankerten Rechte auf Bildung sowie die Freiheit von Lehre und Forschung abzusichern. Auf dem Spiel stehen hierbei Grundsätze des freien Zugangs zu Bildung, die Unabhängigkeit von Lehre und Forschung und gute Arbeitsbedingungen im Lehr- und Wissenschaftsbetrieb – kurz um: das öffentliche Gut „Bildung“ wird immer weiter staatlicherseits untergraben.

Grundfinanzierung

Bei Betrachtung der Entwicklung der Hochschulfinanzierung in Deutschland zeigt sich, dass die Finanzierung der Lehre seit dem „Öffnungsbeschluss“ der KMK von 1977 preisbereinigt und pro Student*in betrachtet zunehmend schlechter geworden. Damals wurde beschlossen, die Hochschulen für die wachsende Zahl von Bewerber*innen weiterhin offen zu halten, ohne jedoch die Finanzierung entsprechend zu steigern. Der vermeintlich nicht lange anhaltende „Studierendenberg“ sollte mit kurzfristigen Maßnahmen und einer temporären Überlast „untertunnelt“ werden. Allerdings sind die Studierendenzahlen seitdem (mit Schwankungen) weiterhin gewachsen und die Finanzierung ist relativ betrachtet bis ca. Mitte der 2010er Jahre weiterhin schlechter geworden. Erst seitdem geben Bund und Länder im bundesweiten Schnitt gemeinsam wieder mehr Geld pro Student*in aus – allerdings mit großen Unterschiedlichen zwischen den Ländern sowohl in den Steigerungsraten als auch dem Ausgangsniveau. Zudem sind aber auch die Aufgaben der Hochschulen in den letzten Jahrzehnten weiter angewachsen, weil z.B. (wünschenswerte) Themen wie Internationalisierung, Wissens- und Technologietransfer, Digitalisierung, Gleichstellung, Anti-Diskriminierung, Inklusion, Weiterbildung, Wissenschaftskommunikation etc. hinzugekommen sind. Dass eine solche Rechnung auf Dauer nicht aufgehen kann, ist logisch.

Rolle von Programmen

In den vergangenen Jahren ist zunehmend zu beobachten, dass Wissenschaftsministerien der Länder immer öfter kurzzeitige zweckgebundene Programme bereitstellen. Viele dieser Programme sind auf Konkurrenz zwischen den Hochschulen ausgelegt. Dabei profitieren oftmals große Universitäten, die in der Regel eher Personal für die Antragsausarbeitung bereitstellen können, als kleine Hochschulen.  Doch nicht nur sind solche Programme aufgrund dessen problematisch, dass sie einen Wettbewerb von Hochschulen forcieren und kleine Hochschulen benachteiligen. Noch viel schlimmer ist, dass Programmmittel keine verstetigten Mittel im Sinne einer Grundfinanzierung darstellen – Hochschulen können also mit ihnen nicht rechnen. Die Grundidee politische Impulse im Lehr- und Wissenschaftsbetrieb setzen zu können, ist an sich nicht schlecht. Doch aufgrund der chronischen Unterfinanzierung der Hochschulen führen die Programme eher dazu, dass Hochschulen kurzweilig Gelder für irgendwelche Impulsprojekte abrufen, obwohl die Gelder an anderer Stelle viel sinnvoller und notwendiger angelegt wären. Für die Politik bedeuten Programme natürlich, dass immer wieder auf Leuchtturmprojekte in der eigenen Öffentlichkeitsarbeit hingewiesen werden kann. Für die Hochschulen bedeutet eine Verschiebung von Grundmitteln hin zu
Programmmitteln jedoch ein unkalkulierbares Finanzloch.

Drittmittel

Da den Hochschulen über die Jahrzehnte die verlässliche Grundfinanzierung gekürzt wurde, sind sie zunehmend gezwungen, immer stärker wettbewerblich Drittmittel einzuwerben. Ein wachsender Anteil von Drittmitteln hat verschiedene potenzielle Nachteile:

  • es besteht eine Abhängigkeit der Forschung vom Vorhandensein von Drittmitteln für bestimmte Forschungsthemen
  • Forschung wird projektförmig und kurzlebig
  • ddie Forscher*innen können opprotunistisch gegenüber ihren tatsächlich oder möglichen Geldgeber*innen werden
  • es wird viel Zeit und Geld für das (sowohl erfolgreiche als auch erfolglose) Schreiben von Anträgen und Berichten verschwendet
  • es werden durch Drittmittel häufiger Forschungsfragen gefördert, die näher am Mainstream des Fachs liegen statt ein Risiko mit offenem Ergebnis wagen

Außerdem werden durch Drittmittel die Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft zunehmend stärker befristet und (noch) abhängiger von den Drittmittelempfänger*innen. Die beruflichen Perspektiven von vielen Wissenschaftler*innen werden noch unsteter und unplanbarer.

Große renommierte Universitäten sind bei der Einwerbung von Drittmitteln deutlich im Vorteil, während kleinere und Fachhochschulen dabei an den Rand gedrängt werden.
Zudem kamen 2018 1,5 Milliarden Euro bzw. 18 Prozent aller Drittmittel aus der gewerblichen Wirtschaft. Damit machen private Mittel zwar nur einen kleinen Anteil an der gesamten Finanzierung der Hochschulen insgesamt aus. Sie sind aber deutlich ungleich verteilt zwischen Fächern und Hochschulen, sodass in einigen Fällen durchaus Abhängigkeiten von privater Geber*innen entstehen kann. Auftragsforschung steht oft der Idee freier Forschung entgegen. Denn wer abhängig von solchen Aufträgen ist, wird tunlichst vermeiden zu kritisch zu werden. In Tübingen finanziert
beispielsweise Amazon ein „Cyber Valley“ zur Erforschung künstlicher Intelligenz
und das US-amerikanische Pentagon sowie ähnliche Steakholder finanzieren immer
wieder Forschung, welche sie für kriegerische Konflikte nutzbar gemacht werden
kann.

Drittmittel sind genauso wie Programmmittel nicht grundsätzlich ein Problem.
Problematisch ist jedoch, dass einerseits mittlerweile fast die Hälfte der Forschung aus Drittmitteln finanziert wird und damit Wissenschaftler*innen gerade in mittelintensiven Fächern häufig von der erfolgreichen Einwerbung von Drittmitteln abhängig geworden sind, um überhaupt arbeiten zu können, da hierdurch der Grundpfeiler freier Forschung und Lehre angegriffen wird. Andererseits ist ebenso problematisch, dass die Herkunft von Drittmitteln oft fragwürdig ist und Hochschulen  die geschlossenen Verträge und damit die tatsächlichen Verwendungsbedingungen der Drittmittel nicht offenlegen müssen. Ziel einer modernen sozialen Gesellschaft muss es zudem sein, dass die
Forschung und Lehre staatlicher Hochschulen immer zivilen Zwecken und somit der
Allgemeinheit dienen.

Exzellenzinitiative

Die Extellenzinitiative/-strategie ist der bisherige Höhepunkt des neoliberalen Wettbewerbs in der Wissenschaft. Erstmals in der Geschichte sollten ganze Universitäten gegeneinander antreten. Der Wettbewerb war auf das Ziel ausgerichtet, einigen wenigen Universitäten in Deutschland eine sogenannte „internationale Sichtbarkeit“ zu verleihen, die im Wesentlichen auf Prestigegewinnen abzielt, während gleichzeitig verhältnismäßig wenig Geld im Spiel ist. Es ist sachlich kaum zu begründen, dass eine gesamte Universität gleichzeitig „exzellent“ sein soll. Die künstliche Trennung zwischen Gewinner*innen und Verlierer*innen auf Basis marginaler Unterschiede führt zur Spaltung einer bisher vergleichsweise egalitären Hochschullandschaft und erschafft erst die Differenzen, die sie vorgibt zu messen. Ein Qualitätsgewinn in der Summe aller Universitäten konnte auch durch offizielle Evaluationen bisher nicht gezeigt werden. Es wird dadurch vor allem einem vorhersehbaren Kreis großer Universitäten, die bisher schon viel hatten, noch mehr gegeben. Gleichzeitig werden bei der Vergabe der Mittel die MINT-Fächer gegenüber den Geistes- und Sozialwissenschaften bevorteilt und die Einheit von Forschung und Lehre wird auf dem Wege der Finanzierung getrennt, da bei der Exzellent nur die Forschung ausgezeichnet und finanziert wird. Vergeben wurden die Titel dabei vor allem auf Basis von Anträgen, die eine ungewisse Zukunft ausmalen sollten. So ist es inzwischen die Regel, dass Hochschulen Gelder lieber für die umfangreiche
Antragsbearbeitung der Exzellenz nutzen und teils zweckentfremden, als dass sie
die Gelder dort anlegen, wo sie dringend benötigt werden: in der Lehre und bei
der Einrichtung von Dauerstellen für Daueraufgaben. Daneben ist höchst
problematisch, dass manche Hochschulen und Bundesländer stärker gefördert
werden, als andere, da dies eine ungleiche Wertigkeit von Bildungsabschlüssen in
Deutschland sowie eine Schieflage hinsichtlich der Finanzierung von
unterschiedlichen Hochschulen bewirkt. So werden Hochschulen aus Süd-West-
Deutschland deutlich öfter gefördert und hierbei wiederum insbesondere die
Universitäten.

(Mangelhafte) Kooperation von Bund und Ländern bei der Finanzierung der Hochschulen

Durch das Kooperationsverbot sollte einst als Lehre aus der deutschen Geschichte
verhindert werden, dass die Gleichschaltung der deutschen Bundesländer jemals
wieder so einfach umsetzbar sein würde. Doch inzwischen zeigt sich, dass das
Kooperationsverbot in der heutigen Form zu massiven Problemen in der Bildung
führen. Der Bund zieht sich aus der Finanzierung der Lehre an Hochschulen so
weit er kann raus und verweist hierbei auf die Hoheit der Länder. Die Länder
wiederum lassen seit Jahren die bereitgestellten Mittel aus ihren Haushalten für
die Hochschulen schrumpfen. Dort wo Bund und Länder kooperieren, werden die
bereitgestellten Bundesmittel an Exzellenz-Kriterien geknüpft, sodass große
renommierte Universitäten bevorteilt sind. In den Bundesländern wird zudem
ähnlich agiert. Und in Zeiten der Krise hat sich gezeigt: je nach Landesregierung sind die Bedingungen unter denen Studierende lernen und Angestellte arbeiten stark variierend. Mit der Idee gleicher und guter Lehr- sowie Arbeitsbedingungen hat dies nichts gemein. Zwar gibt es mit der „Kultusministerkonferenz“ (KMK) Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) den ständigen Versuch von Bund und Ländern auf freiwilliger Basis zu kooperieren. Dennoch hat dies nicht dazu geführt, gemeinsam Hochschulbildung zu gestalten – jedes Bundesland kocht weiterhin sein eigenes chronisch unterfinanziertes Süppchen und der Bund gibt sich damit zufrieden nur zuzusehen. Dabei liegt in der gemeinsamen Bildungsgestaltung ein ungeahntes Potential.

Durch die „Kulturhoheit“ der Länder und damit auch ihre Zuständigkeit für die Hochschulen sollte einst als Lehre aus der deutschen Geschichte verhindert werden, dass die Gleichschaltung der deutschen Hochschulen jemals wieder so einfach umsetzbar sein würde. Damit sind die Länder auch bis heute hauptverantwortlich für die Finanzierung ihrer Hochschulen. Lange hat sich der Bund nur stellenweise und zeitliche befristet in die Finanzierung eingebracht, vor allem bei der Forschung. Zudem galt von der Föderalismusreform von 2006 bis zu Änderung 2015 das so genannte „Kooperationsverbot“ (Art 91b GG), dass es dem Bund nicht erlaubt hat, die Länder dauerhaft und zuverlässig bei der Finanzierung der Hochschulen zu unterstützen. Deswegen wurden Programme wie der Hochschulpakt oder die Exzellenzinitiative anfangs befristet gestartet. Da die Länder in den letzten 20 Jahren aber mehrheitlich zumeist knapper bei Kasse waren als der Bund, wurden die Einschränkungen bei der gemeinsamen Finanzierung der Hochschulen 2015 wieder gekippt. Zwar hat der Bund in den letzten Jahren tatsächlich mehr Geld für die Hochschulen gegeben (2000: 1,9 Mrd. €, 2019: 5,4 Mrd. €), aber angesichts der seit Jahrzehnten zusammengesparten Hochschulen und angesichts der Länder, deren Finanzen nicht nur meist zu schwach sind, sondern die ihre Hochschulen auch sehr unterschiedlich stark finanzieren, wird der Bund seiner Verantwirtung für gleichwertige Lebensverhältnisse und einer auskömmlich finanzierten Forschung und Lehre nicht gerecht. Da der Bund außerdem den größten Teils seines Geldes für die Forschung und nach Exzellenz-Kriterien vergibt, hat er den jahrzehntelangen Sparkurs an der Bildung verantwortungslos mitgetragen. Stattdessen kocht im Wesentlichen weiterhin jedes Bundesland sein eignes chronisch unterfinanziertes Süppchen.

Hochschulpakt Lehre (HSP) und Zukunftsvertrag Studium und Lehre (ZVL)

Mit dem Hochschulpaktlehre wurden, nachdem viele Bundesländer durch den
Umschwung auf G8 mit Doppeljahrgängen konfrontiert waren, zusätzliche Gelder den
Hochschulen zur Abfederung bereitgestellt. Die Annahme war hierbei stets, dass
die Studienanfänger*innenzahlen mit der Zeit wieder auf den Stand von vor G8
zurückgehen würden. Das taten sie aber nicht. Durch die zeitliche Befristung der
Gelder agierten die Hochschulen jedoch anders als Gedacht. Es wurde nicht
flächendeckend neues und entfristetes Personal eingestellt, da eine
Anschlussfinanzierung nicht in Aussicht stand. Auch wurden die Mittel in der
Regel dazu genutzt, die durch die Unterfinanzierung verursachten Löcher zu
stopfen. Das ursprüngliche Ziel der Erhöhung der Angestellten in Relation zu den
steigenden Studierendenzahlen wurde nicht einmal ansatzweise erreicht, wie der
Bundesrechnungshof in seiner Begutachtung 2020 rügt. Inzwischen wurde mit dem
ZVL ein Anschlussvertrag beschlossen. Doch auch hier bleibt bestehen, dass die
Gelder weder ausreichen noch unbefristet sind. Gute Lehre braucht gute
Betreuungsrelationen. Diese sind nur erreichbar, wenn Daueraufgaben mit
Dauerstellen besetzt werden, was wiederum entfristete Finanzmittel voraussetzt.

Daneben wurde im ZVL die Zweckbindung der Mittel für die Lehre aufgehoben. Dies
war beim HSP noch gegeben. Zwar beharrt die Bundesregierung darauf, dass dies
unproblematisch sei, weil die Mittel ja sowieso für die Lehre zweckbestimmt
seien. Doch die Bundesländer kontrollieren den Einsatz der Mittel kaum. Immer
wieder verlautbaren Hochschulleitungen, die Gelder nun soweit möglich
zweckentfremden zu wollen – insbesondere, um bessere Chancen bei der
Exzellenzinitiative zu haben, welche bei erlangtem Zuschlag hohe Geldressourcen
für die Forschung bedeutet. Freilich sind Forschung und Lehre nicht gänzlich
getrennt, sodass eine Person, die für die Forschung angestellt wird, durchaus
gleichzeitig für die Lehre zuständig sein kann. Dennoch weisen Aspekte wie, dass
die Angestelltenzahlen der Hochschulen seit Beginn des HSP nicht gestiegen sind,
in Hochschulen immer wieder Zweckentfremdungen offen eingestanden werden, sowie
der Fakt, dass die Gelder so intransparent fließen, dass in keinster Weise
nachvollziehbar ist, wo sie genutzt werden, darauf hin, dass die Bund-Länder-
Programm keine Lösung für die mangelnde Grundfinanzierung der Hochschulen
darstellen.

Exkurs: Kapazitätsverordnung

Nachdem bereits vielerorts von den Hochschulen NCs eingeführt worden waren und mehrere Bewerber*innen auf Zulassung zum Medizinstudium geklagt hatten, fällte das Bundesverfassungsgericht 1972 mit seinem ‚Numerus Clausus-Urteil‘[1] eine weichenstellende Entscheidung hinsichtlich der Nutzung der Lehrkapazitäten der Hochschulen. Nachdem sich Hochschulen zuvor bei der Einführung von Zulassungsbeschränkungen schon an den vorhandenen personellen Kapazitäten orientiert hatten, entschied das Gericht, dass Zulassungsbeschränkungen (z. B. in Form von NCs) nur „unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen, mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Ausbildungskapazitäten“ (BVerfGE 1972) erlaubt sind, und begründete dies mit dem Teilhaberecht an den vom Staat gebotenen Bildungs- und Lebenschancen. Außerdem sollen die Universitäten dabei gleichmäßig ausgelastet werden. Da dadurch das Recht auf Zulassung zum Hochschulstudium (welches sich aus dem Recht auf freie Wahl des Berufes und der Ausbildungsstätte in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip ergebe) eingeschränkt wird, könne dies nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geschehen. Mit einem noch im selbem Jahr geschlossenen Staatsvertrag regelten die 16 Länder nicht nur Zulassungsverfahren und -kriterien bundesweit einheitlich, sondern schufen die Rechts- und Berechnungsgrundlage dafür, dass alle Hochschulen ihre Lehrkapazitäten ausschöpfen und gleichmäßig belastet werden. Diese Regelungen hat jedes Bundesland in Form einer Kapazitätsverordnung (KapVO) in Landesrecht überführt.

Die Forderungen des BVerfG der erschöpfenden und gleichmäßigen Nutzung der Lehrkapazitäten, auf denen das Kapazitätsrecht aufbaut, führen also dazu, dass Studienbewerber*innen nicht willkürlich abgewiesen werden können und dass die Studienqualität an allen Hochschulen in etwa ähnlich gut ist (da aufgrund gleicher Berechnungsgrundlage ermittelt wird, wie viele Studienplätze sich aus den vorhandenen Lehrkapazitäten ergeben). Werden die Parameter der Kapazitätsberechnung aber tief genug runter geschraubt – wie die Bundesländer das getan haben, um nicht mehr Geld für die Hochschulen ausgeben zu müssen – kommt dabei auf der Kehrseite jedoch heraus, dass die Studienqualität überall gleich schlecht ist.

Hier besteht ein schwieriges Spannungsfeld: Würden z. B. die Lehrverpflichtungen der einzelnen Dozierenden gesenkt, dann könnten einzelne Lehrende bessere Lehrveranstaltungen geben, weil sie mehr Zeit für Vor- und Nachbereitung hätten. Würden aber nicht gleichzeitig auch die Hochschulen besser finanziert und mehr Personal eingestellt, dann würde dadurch die Anzahl zur Verfügung stehender Studienplätze sinken. Ziel darf es jedoch nicht sein, dass die Qualität auf Kosten von Studieninteressierten erhöht wird, die dann keinen Studienplatz mehr erhalten. Die Lösung kann also nur darin bestehen, dass die Hochschulen besser finanziert werden, um mehr Lehrpersonal beschäftigen zu können. Dadurch könnten sie zuerst alle Studienbewerber*innen aufnehmen und dann auch die Betreuungsrelationen tatsächlich verbessern.

Hochschulbau

Der Hochschulbau ist ein besonders kompliziertes Thema. Es könnte angenommen
werden, dass, wenn der Putz von der Decke bröckelt, PCB die Gesundheit von
Hochschulangehörigen gefährdet oder die Infrastruktur in Anbetracht gestiegener
Studierendenzahlen nicht mehr ausreichen, die Hochschulen entsprechende
Sanierungs- und Baumaßnahmen umsetzen. Doch dem ist so nicht. Denn, damit an
Hochschulen Sanierungs- und Baumaßnahmen vollzogen werden können, muss eine
Reihe von Akteuren tätig werden. Es ist nämlich nicht etwas so, als würden die
Hochschulen selbstständig sobald nötig Sanierungs- und Baumaßnahmen umsetzen
können. Nein, vielmehr müssen die Landesämter, welche für Baumaßnahmen zuständig
sind und den Finanzministerien untergeordnet sind, die Genehmigung für solche
Vorhaben erteilen. So mischen also Finanzministerium, Bauämter, Wissenschaftsministerien und Hochschulen beim Thema „Sanierung und Bau“ mit.
Jedes Vorhaben zieht dabei einen bürokratischen Rattenschwanz mit sich, für den
an den Hochschulen richtiger Weise keinerlei Verständnis existiert. Dazu kommt,
dass die Bauämter darüber entscheiden, wann welche Vorhaben umzusetzen sind.
Folglich werden Notwendige gerne mal in ungewisse Zukunft verschoben und andere
so plötzlich angeordnet, dass die Hochschulen gar nicht wissen, wie sie das aus
ihren einem schweizer Käse gleichenden Finanzmitteln bezahlen sollen. Derweil
regnet es in Gebäude hinein und im großen Vorsitzungszahl haben 30 Studierende
mal wieder keinen Sitzplatz ergattern können, während die Bibliothek aus den
70er Jahren wegen PCB-Belastung unzugänglich ist. Willkommen in der Finanz- und
Bürokratiehölle „Hochschulbau“.

Digitalisierung

Die Digitalisierung an deutschen Hochschulen ist eng mit den Problemen im
Hochschulbau verknüpft. Bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie wurde der Ausbau
digitaler Infrastruktur seitens der Hochschulen stark vernachlässigt. Dies liegt sicherlich auch daran, dass diese aufgrund der mangelnden Finanzierung an ganz anderen Stellen erstmal Löcher zu flicken hatten und haben. Doch wurde hierdurch die Digitalisierung verschlafen. Dass die Politik mit ihrer hochschulgefährdenden Finanzpolitik dies zuließ, hat sich nun gerächt. Abgesehen von wenigen technologisierten Technischen Universitäten, nutzen die meisten Hochschulen eine IT-Infrastruktur die bestenfalls Mitte der 2000er Jahre gängig war. Hierbei fehlt einerseits oft das Verständnis dafür, wie Technologie funktioniert – denn, anders als ein Buch oder Kreidetafeln ist technologie
blitzschnell veraltet und bedarf fast jährlicher Updates. Doch wo nicht einmal
die Voraussetzungen für die neuste Hard- und Software besteht, ist daran nicht
zu denken. Zwar ist es beispielsweise ganz nett, wenn überall Eduroam-Router stehen. Fehlt jedoch der Glasfaser-Anschluss, ist es kein Wunder, dass regelmäßig das WLAN-Netz zusammenbricht. Und solange Angestellte noch mit PCs aus Windows 2000 Zeiten arbeiten, wird jeder Versuch der Digitalisierung von Bürokratieprozessen unweigerlich scheitern. Von einer zumindest Teil-Digitalisierung in der Lehre und Forschung kann demnach nicht einmal geträumt werden, wenn die IT-Infrastruktur hierzu nicht bereit steht und das wenige Personal im IT-Wesen durchgängig damit beschäftigt ist, Altes zum Laufen zu bringen, anstatt Neues zu entwickeln. Dabei könnten Bund und Länder insbesondere bei Themen der Digitalisierung Synergieeffekte nutzbar machen. Denn IT ist nur begrenzt Standortgebunden und Software lässt sich unendlich vervielfachen. Warum jede Hochschule ihre eigene Lernplattform entwickelt, anstatt gemeinsam einmal eine für alle Hochschulen nutzbare gute Plattform zu finanzieren, ist nur eine beispielhafte Form des ungenutzten Potenzials. Da hilft übrigens auch nicht, dass jetzt ein paar mehr Menschen verstanden haben, wie BigBlueButton funktioniert, wenn es sowohl an Infrastruktur, als auch an digitalen Lehrkonzepten fehlt. Digitalisierung an Hochschulen? – Error 404 not found.

Exkurs: Anti-Diskriminierungsarbeit an Hochschulen

Hochschulen sind gesellschaftlich eingebettet und daher genauso von strukturellem Rassismus, Sexismus, Ableismus, Klassismus, Antisemitismus und weiteren Formen der Diskriminierung betroffen. Dort, wo Landes-, Bundes- oder gar Europarecht es vorschreibt, finanzieren die Hochschulen entsprechende Stellen um bestimmten Diskriminierungsformen entgegenzuwirken (z.B. Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Gebärfähige sowie Beauftragte für Menschen mit chronischen Erkrankungen/Be_hinderung). Dort diese Stellen werden meist nur mit dem Mindestmaß an Vollzeitäquivalenten und Mittel ausgestattet, die vorgeschrieben sind. Zu Diskriminierungsformen wie Rassismus oder Antisemitismus sowie hinsichtlich Hilfen für Personen ohne akademischen Background gibt es nur an vereinzelten Hochschulen Bemühungen. Auch gibt es kaum unabhängige Antidiskriminierungsstellen, an die sich Studierende wie Angestellte wenden können. Natürlich liegt dies auch daran, dass darauf bezogene Probleme von den oberen Entscheidungsebenen meist nicht wahrgenommen werden. Denn noch immer sind die meisten Rektorate/Präsidien und Professuren mit weißen, männlichen Personen besetzt. Doch auch die mangelnde Hochschulfinanzierung trägt eine Mitschuld an der Situation. Denn wenn die Hochschulen nicht einmal finanzielle Mittel für ihre grundlegendsten Aufgaben haben, ist es klar, dass alles, was nicht verpflichtend ist, in der Priorisierung der Umsetzung hinten überkippt.

Exkurs: Nachhaltigkeit

Das Ziel der ökologischen Nachhaltigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Entsprechend haben auch Hochschulen ihren Teil beizutragen. Doch der inzwischen in allen Bundesländern vorhandene Sanierungs- und Baustau führt dazu, dass dieses Ziel kaum erreichbar ist. Nur durch kontinuierliche Sanierungen und gegebenenfalls Neubauten können Hochschulen ihre Energieeffizienz steigern.

Daneben führen die gestiegenen Studierendenzahlen sowie die Digitalisierung
dazu, dass die Infrastruktur der Hochschulen ausgebaut wurde und wird. Damit
einher wächst natürlich auch der Energiebedarf. Je nach Bundesland und Hochschultyp variiert jedoch, ob und inwiefern die Bundesländer den Energiebedarf der Hochschulen decken. Dort, wo die Energiekosten nicht automatisch vom Land übernommen werden oder nur pauschal gedeckt werden, reißt der erhöhte Energiebedarf Finanzlöcher auf. Zudem hindert eine kostendeckende Strompolitik Hochschulen daran, auf 100% Ökostrom umzusteigen.

Ebenfalls sind Bemühungen zum CO2- und Flächenausgleich für Hochschulen kaum
umzusetzen wenn diese aufgrund der chronischen Unterfinanzierung hierzu keine
Mittel übrig haben.

Studiengebühren

Die Hochschulen in Deutschland sind chronisch unterfinanziert. Schuld daran sind
primär die Bundesländer, die ihrer hoheitlichen Aufgabe der Hochschulfinanzierung nicht nachkommen. Durch das Kooperationsverbot hat der Bund zudem kaum Möglichkeiten den Hochschulen direkt Mittel zur Verfügung zu stellen. Doch anstatt die Länder hierzu öffentlich anzuprangern, setzt seit einigen Jahren der gefährliche Trend ein, dass die Wiedereinführung von Studiengebühren als das Heilmittel gesehen wird. Dabei bedeuten Studiengebühren gleich jeder Art immer eine sozio-ökonomische
Selektion. Entsprechend setzten Studierende Ende der 2000er und Anfang der 2010er Jahre zu Recht Hochschulzugang nicht mehr vom eigenen Geldbeutel abhängt. Doch in Baden-Württemberg führte jüngst eine Grüne Wissenschaftsministerin wieder Gebühren für Zweitstudierende und Nicht-EU-Ausländer*innen ein. CDU und FDP NRW nahmen von solchen Plänen nur deshalb abstand, weil sie sich in Baden-Württemberg als Null-Summen-Spiel entpuppten. Im kleinen erhebt Hamburg nun Gebühren für den
Medizintest, eingeführt durch eine Rot-Grüne Koalition. Und die CSU plant in Bayern die Einführung einer „umfassenden Gebührenerhebungsmöglichkeit“ für Hochschulen. Die Hochschulen jubeln, denn dies bedeutet für sie Einnahmen. Dass sie dabei jedoch nach unten treten anstatt die Bundesländer in die Pflicht zu nehmen, ist dem Ansinnen von Diversität in der Bildungslandschaft und dem Prinzip freier Lehre unwürdig. Und fast noch schlimmer sind nun die teils schon eingeführten, teils anvisierten Gebühren durch Parteien, die vor wenigen Jahren noch großprotzig verkündeten und sich damit brüsteten, dass mit der Abschaffung nun ein Meilenstein in Sachen Bildungsgerechtigkeit erreicht worden sei. Parteien, die teils in ihren Grundsatzprogrammen eben jenes Ideal der Bildungsgerechtigkeit verankert haben. Parteien, die sich im Rahmen ihrer
Regierungsfunktion der Bundesländer vor ihrer hoheitlichen Verantwortung in Sachen Hochschulfinanzierung drücken und das hohe Gut freier Bildung aufs Spiel setzen, um noch den letzten Cent aus Hochschulen und Studierenden zu drücken.

Forderungen

Die Finanzierung von Hochschulen in Deutschland gleicht einem Desaster sondergleichen. Auf der einen Seite trachten Bund und Länder danach immer renommierte Forschung und Lehre anzubieten – ganz im Sinne einer Wissensgesellschaft. Auf der anderen Seite wird Bildung so nachrangig behandelt, dass die Hochschulfinanzierung inzwischen einem schweizer Käse gleicht. So kann und darf es nicht weiter gehen, wenn uns freie Bildung und Forschung sowie gute Lehr- und Arbeitsbedingungen ein allgemeingesellschaftliches Anliegen sind.
Deshalb fordern wir:

1. Die Abkehr der Länder von der Idee der „unternehmerischen“ Hochschule,

2. Die bedarfsorientierte Ausfinanzierung der Hochschule entsprechend der
hoheitlichen Aufgabe der Bundesländer,

3. Grundfinanzierung statt Unmengen an Förderprogrammen

4. Eine Zweckbindung an die Lehre und Entfristung von Mitteln aus dem HSP/ZVL
und ähnlichen Verträgen,

5. Entfristete Mittel für die Anstellung von (Lehr-)Personal bereitzustellen und weitere Maßnahmen zu ergreifen, um Dauerstellen für Daueraufgaben zu schaffen sowie die Verpflichtung zur Verbesserung der Betreuungsrelationen einzuführen.

6. Eine Entbürokratisierung und Beschleunigung von Sanierungs- und
Baumaßnahmen,

7. Keine Erhebung von Studiengebühren egal welcher Art.

Beschlossen auf der 66. Mitgliederversammlung des fzs